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08.01.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 11/2019

Kontrollen von Integrationskursträgern

Berlin: (hib/STO) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) führt laut Bundesregierung „regelmäßige, unangekündigte, verdachtsunabhängige Vor-Ort-Kontrollen von Integrationskursträgern durch“. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6520) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6085) weiter erläutert, wird im Rahmen der Kurskontrollen die Einhaltung aller Vorgaben überprüft. Dazu zählten nicht nur organisatorische, sondern auch inhaltliche Aspekte: Die Kursinhalte von Integrationskursen seien durch die Curricula der Integrationskurse verbindlich vorgegeben. Lehrwerke, die in den Integrationskursen kurstragend eingesetzt werden, müssten diesen Curricula entsprechen und würden insbesondere unter diesem Aspekt vom Bamf zugelassen.

In der Kleinen Anfrage hatte die Fraktion geschrieben, „Bild“ habe im Oktober 2018 berichtet, „dass der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vorliegen, dass insgesamt 14 von 488 Trägern von Integrationskursen durch verfassungsfeindliche Inhalte aufgefallen sind“. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, liegen ihr „keine Erkenntnisse darüber vor, dass Träger von Integrationskursen durch verfassungsfeindliche Inhalte aufgefallen sind“. Vielmehr seien bei einer Überprüfung von Integrationskursträgern „bei 14 Trägern im Rahmen eines automatisierten Verfahrens Erkenntnisse festgestellt worden, die derzeit näher überprüft werden“, heißt es in der Antwort von Mitte Dezember weiter.

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