Erfassung von Diebstählen in Kirchen
Berlin: (hib/STO) In der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes (PKS) erfolgt laut Bundesregierung keine nach Religionen oder Konfessionen differenzierte Erfassung von Diebstählen und Einbrüchen in christliche Kirchen und Kapellen sowie Kirchenschändungen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6720) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6361) weiter ausführt, wird in der PKS „bisher der Diebstahl von sakralen Gegenständen in einigen Straftatenschlüssen zusammenfassend unter ,Diebstahl von Antiquitäten, Kunst- und sakralen GegenständenŽ erfasst“. Eine differenzierte Erfassung nach Art des Objektes oder nach Religion beziehungsweise Konfession erfolge nicht.