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22.01.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 72/2019

Auswertung von Datenleaks

Berlin: (hib/STO) Über die Auswertung sogenannter (Daten-)Leaks durch das Bundeskriminalamt (BKA) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7022) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6730). Danach ist es dem BKA gelungen, sich als einzige Polizeibehörde weltweit in den Besitz verschiedener Datenbestände zu bringen, die der Öffentlichkeit als „Panama Papers“, „Offshore-Leaks“, „Swiss Leaks“, „Paradise Papers“, „Bahamas Leaks“ und „Zypern Leaks“ bekannt sind. Als Polizeibehörde nutze das BKA die Daten ausschließlich innerhalb seiner Zuständigkeit zum Zwecke der Strafverfolgung. Schon die Erlangung der Datenbestände durch das BKA habe eine effektive Verfolgung von Straftaten, die anderenfalls nicht hätten aufgeklärt werden können, zum Ziel gehabt.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, zeigen die Erfahrungen aus der Wirtschafts- und Steuerkriminalität sowie die Erkenntnisse aus den bisherigen Auswertungen der Datenbestände, „dass mit einem Verschleierungskonstrukt zur wirtschaftlichen Berechtigung versehene Off-Shore-Gesellschaften vornehmlich kriminellen Zwecken zur Umgehung der Rechtsordnung dienen“. Solche Konstrukte würden häufig als Werkzeug zur Begehung von Geldwäsche und anderen Wirtschaftsstraftaten und Steuerhinterziehung eingesetzt. Soweit die Datenbestände Aufschluss über Steuerstraftaten geben, würden diese von den zuständigen Behörden aufbereitet und verfolgt. Dass so auch noch Steuernachforderungen geltend gemacht werden können, sei ein „wünschenswerter Nebeneffekt der Auswertung der Datenbestände“.

Im Zuge der bislang geführten Ermittlungsverfahren wurden den Angaben zufolge bisher Vermögenswerte in Höhe von zirka 4,5 Millionen Euro vorläufig gesichert. Rückmeldungen der Steuerbehörden ergaben laut Vorlage bislang ein steuerliches Mehrergebnis von mehr als drei Millionen Euro.

Laut Vorlage ist die technische Aufbereitung aller Daten noch nicht abgeschlossen und die Auswertung der technisch aufbereiteten Datenbestände dauert an. Überprüfungen im Rahmen der Ermittlungsverfahren, Besteuerungs- oder Steuerstrafverfahren würden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Auswertung dieser umfangreichen und unstrukturierten Datenbestände mit den verschiedensten Dateiformaten stelle eine besondere Herausforderung hinsichtlich einer zielgerichteten Auswertung unter Zuhilfenahme moderner IT-Unterstützung dar. Dies beziehe sich auch auf die weiteren Datenbestände, „mit deren Auswertung voraussichtlich Anfang 2019 begonnen werden kann“.

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