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10.04.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Ausschuss — hib 397/2019

Keine Mehrheit für Unterfahrschutzplanken

Berlin: (hib/HAU) Die Forderung der Fraktion Die Linke, Motorradfahrer besser zu schützen, indem Unterfahrschutzplanken in gefährlichen Kurven auf Bundesautobahnen sowie Bundes-, Kreis- und Landstraßen gesetzlich vorgeschrieben werden, findet im Verkehrsausschuss keine Mehrheit. Lediglich die Linksfraktion selbst und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmten während der Sitzung am Mittwoch für den entsprechenden Antrag (19/8647). Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD lehnten die Vorlage an, die FDP enthielt sich bei der Abstimmung.

In dem Antrag wird von der Bundesregierung gefordert, die gesetzliche Regelung derart zu gestalten, „dass die Anbringung von Unterfahrschutzplanken bei Neubau und Instandsetzung ab sofort verpflichtend wird, wobei die Kosten von den die Baulast tragenden Gebietskörperschaften zu tragen sind“. Zudem müssten die Einnahmen aus der Lkw-Maut „gemäß ihres Verwendungszweckes“ zum Infrastrukturausbau und -erhalt verwendet werden, „um Mittel zur Finanzierung von Unterschutzplanken für Landkreise und Kommunen bereitzustellen“. Die Anbringung von Unterfahrschutzplanken werde benötigt, da Motorradfahrende bei Unfällen in Kurven regelmäßig unter Leitplanken rutschen würden, „wodurch sie sich schwerste Amputationsverletzungen zuziehen“, schreibt die Linksfraktion.

Während der Debatte im Ausschuss verwies der Vertreter der Unionsfraktion darauf, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden schon jetzt die Möglichkeit hätten, auf besonders häufig von Motorradfahrern genutzten kurvenreichen Strecken Unterfahrschutzplanken zu installieren, was auch passiere. Auch könnten die Behörden Tempolimits zur Entschärfung der Situation anordnen. Eine Verpflichtung zur Installation der Unterfahrschutzplanken, wie von der Linksfraktion gefordert, lehne die Unionsfraktion ab. Das könne finanzschwächere Länder und Kommunen überfordern, gab der Fraktionsvertreter zu bedenken. Der Ansatz der Union sei es, bei der Verkehrssicherheitsarbeit nachzubessern.

Auch aus Sicht der AfD-Fraktion ist die Installation von Unterfahrschutzplanken an Unfallschwerpunkten richtig. Dies flächendeckend vorzuschreiben sei jedoch nicht sinnvoll, sagte der Fraktionsvertreter. Zur Verbesserung der Sicherheit sollten auf den betreffenden Strecken Geschwindigkeitsbeschränkungen eingeführt werden. Wichtig sei auch der baulicher Zustand der Fahrbahnoberflächen, da oft abgenutzte Straßenbeläge und Schlaglöcher in Kurven die Ursachen der Unfälle seien.

Auf Bundesautobahnen seien Unterfahrschutzplanken nicht nötig, hieß es von Seiten der SPD-Fraktion. Auf den meisten relevanten Landstraßenstrecken seien die Unterfahrschutzplanken in den Kurven schon vorhanden. Sinnvoll wäre es aus Sicht des Fraktionsvertreters, über Geschwindigkeitsbegrenzungen nachzudenken.

Angesichts der steigenden Unfallzahlen müsse das Problem angegangen werden, sagte ein Vertreter der FDP-Fraktion. Der Antrag schwinge jedoch die ganz große Keule, kritisierte er. Zwar sei der Unterfahrschutz nicht auf allen Straßen nötig, doch gebe es ihn derzeit auch noch nicht auf allen Landstraßen, die ein großes Motorradaufkommen hätten.

Selbstverständlich brauche es auf geraden Autobahnstrecken keine Unterfahrschutzplanken, sagte der Vertreter der Linksfraktion. Anders sehe es in den Ausfahrten aus. In seinem Bundesland, dem Saarland, gebe es in keiner einzigen Ausfahrt Unterfahrschutzplanken, kritisierte er. Die Kosten taugen aus seiner Sicht nicht als Argument gegen die weitreichende Installation der Unterfahrschutzplanken. Es handle sich mit Blick auf die Unfallzahlen und die sich daraus ergebenden volkswirtschaftlichen Schäden - neben den persönlichen Schäden - um notwendige Ausgaben für die Verkehrssicherheit, die „kein großes Geld kosten“.

Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagte, die Leitplanken entstammten einer Zeit, als der Verkehr anders zusammengesetzt und das Tempo deutlich geringer gewesen sei. Sie seien für Pkw ausgelegt gewesen, nicht für Lkw und Motorräder. Sowohl für Lkw wie auch Motorräder seien nachrüstbare Schutzeinrichtungen sinnvoll, sagte sie. In Frankreich etwa sei es seit 1998 „Gang und Gäbe“, den Unterfahrschutz anzubringen.

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