Lärmschutz an der „Betuwe-Linie“
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung informiert in ihrer Antwort (19/9136) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8655) über den aktuellen Sachstand der Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben einer Schienenstrecke ab der niederländischen Grenze über Emmerich bis nach Oberhausen („Betuwe-Linie“). Mit Blick auf den Lärmschutz heißt es in der Antwort: Alle Forderungen nach zusätzlichem Lärmschutz seien im Zuge der Anhörungsverfahren in die Planfeststellungsverfahren eingebracht worden. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) - als Planfeststellungsbehörde - wäge ab und treffe die Entscheidungen im Rahmen der entsprechenden Planfeststellungbeschlüsse. Die DB Netz AG setze alle in den Planfeststellungsbeschlüssen ergehenden Maßgaben um. „Diese werden mit Bundesmitteln finanziert“, schreibt die Regierung.