„Deutscher im Sinne des Grundgesetzes“
Berlin: (hib/STO) Die Frage, wer „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes“ ist, ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/9672) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8723). Danach ist „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes, vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung“, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt „oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat“. Dies ergibt sich aus Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, wie die Bundesregierung ausführt.