Erfassung von Telefonaten
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat nicht die Pflicht, sämtliche geführte Telefonate mit Interessenvertretern im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens zu erfassen. Das betont sie in ihrer Antwort (19/10368(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (19/9870(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke, in der diese nach der Einflussnahme von Interessenvertretern auf das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz gefragt hatte.