Effizientere Genehmigungsverfahren
Berlin: (hib/HAU) Mit dem kürzlich in Kraft getretenen Planungsbeschleunigungsgesetz werden laut Bundesregierung „die Genehmigungsverfahren effizienter gestaltet, die Transparenz verbessert sowie Gerichtsverfahren zügiger abgeschlossen“. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/10405) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10003) hervor. Speziell mit Blick auf Brückenbaumaßnahmen sei die Möglichkeit geschaffen worden, das Baurecht auch dann durch den Erlass einer Plangenehmigung zu erwirken, wenn für die Baumaßnahme eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, schreibt die Regierung. Bislang sei hierfür zwangsläufig ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen gewesen.
Weiter heißt es in der Vorlage, das Planungsbeschleunigungsgesetz sei im Dezember letzten Jahres in Kraft getreten. „Grundlegende Rückschlüsse hinsichtlich der Auswirkungen auf Planungszeiten lassen sich bisher noch nicht ableiten.“