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18.06.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 687/2019

Anhörungen mutmaßlicher Gambier

Berlin: (hib/STO) In Baden-Württemberg vorgenommene Anhörungen mutmaßlich gambischer Staatsangehöriger durch Delegierte Gambias sind Thema der Antwort der Bundesregierung (19/10772) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10363). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ergehen „Anordnungen des persönlichen Erscheinens vor Vertretungen oder ermächtigten Bediensteten eines Staates, dessen Staatsangehörigkeit ein Ausländer vermutlich besitzt“, auf der Rechtsgrundlage des Paragrafen 82 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes.

Die anzuhörenden Personen erhalten den Angaben zufolge von den zuständigen Ausländerbehörden eine Einladung, in der der Zweck des Gesprächs genannt ist. Den Personen werde darüber hinaus zu Beginn des Gesprächs erläutert, dass es dessen Ziel ist, ihre Staatsangehörigkeit zu verifizieren.

Vorgeführt werden laut Vorlage ausschließlich Personen, bei denen es sich nach Einschätzung der zuständigen Ausländerbehörden um gambische Staatsangehörige handelt. Hierbei werde auch „die Tatsache gewürdigt, dass die betroffene Person selbst im Asylverfahren entsprechende Angaben zu ihrer Herkunft sowie den Gründen ihres Asylbegehrens gemacht hat“.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurde in Baden-Württemberg 2017 bei 75 Personen festgestellt, dass sie gambische Staatsangehörige sind. 2018 sei bei 507 Personen und 2019 (Stand: 24. Mai) bei bislang 191 Personen eine entsprechende Feststellung getroffen worden. „2017 konnte in Baden-Württemberg bei 79 Personen, 2018 bei 364 Personen und 2019 (Stand: 24. Mai 2019) bei bislang 99 Personen nicht festgestellt werden, ob sie gambische Staatsangehörige sind“, heißt es in der Vorlage weiter.

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