Rechtsausschuss lehnt AfD-Vorstöße ab
Berlin: (hib/mwo) Mit einer ganzen Reihe von Gesetzentwürfen und Anträgen der AfD-Fraktion befasste sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 56. Sitzung unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) am Mittwoch. Nach längerer Diskussion wurde ein Gesetzentwurf, mit dem die AfD die Ehe für alle aufheben will (19/4810), von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Deren Abgeordnete bezeichneten ihn als Provokation und Rückschritt und verwiesen darauf, dass dieses Thema bereits 2017 abschließend behandelt worden sei und es ein klares Votum des Bundestages gebe. Eine von der AfD angestrebte Änderung der Verfassung sei nicht erforderlich.
Ebenfalls mit großer Mehrheit abgelehnt wurde der AfD-Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern vor unverhältnismäßigen Inkassoforderungen (19/8276). Abgeordnete der Koalitionsfraktionen warfen der AfD vor, keine rechtlich saubere Lösung anzubieten, sondern stattdessen neue Probleme zu schaffen. Zudem arbeite das Justizministerium bereits an einem Gesetz. Ein dritter, ebenfalls abgelehnter Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (19/9234) betraf die Änderung des Strafgesetzbuches mit Blick auf die Versuchsstrafbarkeit. Während die AfD den Entwurf als eine Reaktion auf einen Hinweis aus der Praxis bezeichnete, warfen Abgeordnete der anderen Fraktionen der AfD vor, damit gegen das Grundgesetz zu verstoßen, zumal der Entwurf viel zu unbestimmt sei. Keine Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten fand auch ein Antrag der AfD-Fraktion zur Digitalisierung von Fahr- und Fluggastrechten (19/9263). Abgelehnt wurde die Durchführung öffentlicher Anhörungen zu Anträgen der AfD zu den Themen „70 Jahre Grundgesetz“ (19/10168) und „Freiheit im Internet - Bürgerrechte stärken“ (19/10172).
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen empfahl der Ausschuss die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, mit dem die EU-Richtlinie 2016/680 umgesetzt und das bereichsspezifische Datenschutzrecht an die Datenschutzgrundverordnung angepasst werden soll (19/4671,19/5554). Der Entwurf sieht unter anderem Änderungen in der Strafprozessordnung und im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vor. Ferner beschloss das Gremium eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer politischer Verfolgung in der DDR (19/10817) am 11. September 2019.
Der Ausschuss befasste sich ferner mit einer Vielzahl von Gesetzentwürfen, Anträgen, Unterrichtungen und weiteren Vorlagen, bei denen er nicht federführend ist. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange (SPD), berichtete auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD über den Verlauf und die Ergebnisse der 90. Konferenz der Justizminister Anfang Juni und auf Antrag der FDP-Fraktion über Pläne und Vorhaben der Bundesregierung im Bereich Legal Tech.