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19.07.2019 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 800/2019

Bericht zu den OECD-Leitsätzen

Berlin: (hib/fno) Bei der Nationale Kontaktstelle (NKS) für die Umsetzung der OECD-Leitsätze war im vergangenen Jahr ein Verfahren anhängig. Zudem konnten zwei Verfahren abgeschlossen werden. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (19/11670) „über die Arbeit der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Jahr 2018“ hervor. Im Juni 2018 konnte demnach eine gegen die TÜV Rheinland AG sowie eine indische Tochtergesellschaft gerichtetes Beschwerdeverfahren abgeschlossen werden. Es wurden Empfehlungen für die Beteiligten ausgesprochen, so dass diese die aufgeworfenen Fragen selbstständig lösen können. In einem Jahr sollen die Akteure über die von ihnen unternommenen Maßnahmen Bericht erstatten. Das zweite Verfahren hatte sich den Angaben zufolge gegen eine kongolesische Aktiengesellschaft gerichtet. Es sei aber nach eingehender Recherche aus mangelnder Zuständigkeit geschlossen worden. Im Jahr 2018 hat die NKS laut Unterrichtung zudem die wichtigsten Empfehlungen des Peer Review Berichts der OECD umgesetzt. Die Neuausrichtung soll in diesem Jahr weiter konsolidiert werden.

Wie die Bundesregierung erläutert, sind die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen eines der wichtigsten und umfassendsten internationalen Instrumente zur Förderung verantwortungsbewusster Unternehmensführung. Der im Bundeswirtschaftsministerium angesiedelten Leitstelle komme die Aufgabe zu, das Bewusstsein für die OECD-Leitsätze bei Unternehmen, Gewerkschaften und in der Zivilgesellschaft weiter zu fördern. Außerdem sei sie zentrale Anlaufstelle für den außergerichtlichen Beschwerdemechanismus.

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