Anpassung der Wohnkostenpauschale
Berlin: (hib/mwo) Ob die Bundesregierung eine Dynamisierung der Wohnkostenpauschale beim Selbstbehalt von unterhaltspflichtigen Eltern plant, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/12506) wissen. Hintergrund ist den Abgeordneten zufolge, dass der Eigenbedarf von unterhaltspflichtigen berufstätigen Vätern und Müttern einschließlich der Kosten für die Warmmiete seit 2015 unverändert ist. Dagegen habe die Bundesregierung am 8. Mai 2019 eine Erhöhung des Wohngeldes und eine Dynamisierung der Leistungen alle zwei Jahre beschlossen, und auch Hartz IV-Empfänger seien bezüglich der Wohnkosten besser gestellt.
Die Abgeordneten fragen, ob die Bundesregierung hier eine Ungerechtigkeit gegenüber Transferleistungs-Empfängern sieht und daraus Handlungsbedarf ableitet, um eventuelle Benachteiligungen von berufstätigen unterhaltspflichtigen Vätern und Müttern gegenüber Transferleistungsempfänger abzubauen. Die Fragesteller verweisen darauf, dass der Deutsche Familiengerichtstag den Gesetzgeber schon mehrfach aufgefordert hat, die Höhe des notwendigen Eigenbedarfs insgesamt auf dem Verordnungswege regelmäßig anzupassen und festzulegen.