Nutzung des Rentensplittings
Berlin: (hib/CHE) Für die Nutzung des Rentensplittings interessiert sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/13467). Beim Rentensplitting werden von beiden Ehepartnern während der Ehe erworbene Anwartschaften als gemeinschaftliche Lebensleistung betrachtet und die Summe der Rentenanwartschaften beiden Partnern je zur Hälfte zugerechnet. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie viele Splittingverfahren seit 2002 und in welcher Höhe angewendet wurden.