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13.11.2019 Finanzen — Ausschuss — hib 1268/2019

Streitbeilegung bei Doppelbesteuerung

Berlin: (hib/HLE) Bei Streitfällen über Doppelbesteuerungsabkommen wird ein neues Verfahren zur Beilegung eingeführt. Der Finanzausschuss stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (19/12112) zu. Für den Gesetzentwurf stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Zuvor war auf Antrag der Koalitionsfraktionen ein Änderungsantrag beschlossen worden, mit dem die Beteiligungsrechte des Bundesrates gesichert werden sollen.

Nach Angaben der Bundesregierung entstehen Doppelbesteuerungssachverhalte, wenn zwei souveräne Steuer-Jurisdiktionen auf dasselbe Besteuerungssubstrat zugreifen. Die Beilegung einer von einem betroffenen Steuerpflichtigen vorgebrachten Doppelbesteuerungsstreitigkeit sei bisher erfolgt, indem die jeweiligen Staaten teilweise auf ihre Besteuerungsrechte verzichten würden. Die bestehenden Verfahren würden allerdings teilweise keinen Einigungszwang dieser Staaten durch eine Schiedsverfahrensphase vorsehen. Durch die Umsetzung der Richtlinie werde nun innerhalb der EU ein weiteres Streitbeilegungsverfahren eingeführt, dass diese Schiedsverfahrensphase für alle Doppelbesteuerungsstreitigkeiten vorsehe. In dieser Schiedsverfahrensphase werde die Streitfrage einem beratenden Ausschuss zur Stellungnahme vorgelegt, von dessen Stellungnahme die zuständigen Behörden abweichen könnten. Falls sich die zuständige Behörden jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Übermittlung dieser Stellungnahme nicht verständigen würden, so seien sie inhaltlich an diese Stellungnahme gebunden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Wenn der Steuerpflichtige der abschließenden Entscheidung über die Streitfrage zustimme und auf Rechtsbehelfe verzichte, seien die fraglichen Steuerbescheide des Steuerpflichtigen entsprechend zu ändern.

Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete es als wichtig, zu einer standardisierten Streitbeilegung zu kommen. Die SPD-Fraktion würdigte die Verkürzung der Verfahrensdauer. Auch für die AfD-Fraktion wurde hier ein Problem vernünftig gelöst. Die FDP-Fraktion sprach von einer ordentlichen Einigung und einer „runden Sache“. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich einverstanden. Die Fraktion Die Linke sah Defizite bei der Transparenz; die Absicht, die Verfahren zu beschleunigen, wurde grundsätzlich begrüßt.

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