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13.11.2019 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Ausschuss — hib 1269/2019

Gesetz zum Emissionshandel angenommen

Berlin: (hib/LBR) Den Weg für einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen ist frei. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat am Mittwochmorgen mit den Stimmen der CDU /CSU und der SPD gegen die Stimmen aller Oppositionsfraktionen den Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/14949) in der Ausschussfassung angenommen.

Mit dem Gesetzentwurf soll ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt werden. Der Emissionshandel führe zu einer absoluten Mengenbegrenzung der Emissionen und durch die Pflicht, Zertifikate für die Nutzung der Umweltressource Luft und Atmosphäre zu erwerben, zu einem Preis auf CO2. Dieser soll mit zehn Euro pro Tonne starten und bis 2025 stufenweise auf 35 Euro pro Tonne steigen. Ab 2026 sollen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden. Der Mindestpreis soll dann 35 Euro und der Höchstpreis 60 Euro betragen. Das nationale Emissionshandelssystem erfasst die Emissionen insbesondere aus der Verbrennung von Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel.

Ein Änderungsantrag und ein Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP angenommen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten beide Anträge ab, die AfD enthielt sich. Mit dem Änderungsantrag sollen biogene Brennstoffemissionen bei entsprechendem Nachhaltigkeitsnachweis mit dem Emissionsfaktor Null belegt werden können. Die Erweiterung diene dazu, Doppelerfassungen zu vermeiden, etwa wenn Brennstoffe erneut in der Verkehr gebracht würden. Zudem ist nun eine Beteiligung des Bundestags beim Erlass der Rechtsverordnung vorgesehen. Ein Antrag der FDP (19/14782) zu einem CO2-Limit wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

In der Diskussion im Ausschuss betonte eine Vertreterin der CDU/CSU-Fraktion, dass der stetig steigende CO2-Preis einen „transparenten Pfad, auf den sich alle einstellen können“ bedeute. Sie verwies darauf, dass Härtefallregelungen und der Schutz vor dem Risiko der Verlagerung von Emissionen im Gesetz vorgesehen seien. Ein Vertreter der AfD-Fraktion verwies auf die Kritik der Sachverständigen, die vergangene Woche in einer Anhörung das Vorhaben als verfassungswidrig eingeschätzt hatten. Er kritisierte, dass mit dem Gesetzentwurf ein nationaler Alleingang gestartet werde, der bei einem globalen Thema „null Effekt“ habe.

In der Anlage sei dieses Gesetz sinnvoll, sagte ein Vertreter der FDP-Fraktion, es sei jedoch wirkungslos, was die CO2-Minderung angehe. Auch er mache sich große Sorgen darüber, ob das Gesetz verfassungsrechtlich korrekt sei. „Fast alle Sachverständigen sagten, dass fossiles CO2 einen Preis bekommen muss“, hielt ein Vertreter der SPD-Fraktion dagegen. Ein eigener nationaler Weg sei notwendig und das neue „lernende System“ brauche Zeit in der Einführungsphase, sagte er.

Auch ein Vertreter der Linken bezog sich auf die Anhörung in der vergangenen Woche. Dort sei das Gesetz als „unwirksam“ bestätigt worden, sagte er. Wichtige Forderungen wie ein Tempolimit oder ein Programm für energetische Sanierungen, um die Sanierungsquoten zu verdreifachen, hätten keinen Einzug in das Gesetz gefunden. Eine Vertreterin der Grünen kritisierte den niedrigen Einstiegspreis für CO2. Dieser komme „zu spät“, um den europäischen Verpflichtungen nachzukommen. Dass es keine Entscheidung für erneuerbare Energien gebe, sei zudem „fatal“, kritisierte sie.

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