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17.04.2020 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 392/2020

Klimakompensation bei Organisationen

Berlin: (hib/ROL) Nach Ansicht der Bundesregierung ist eine Kompensation von CO2-Emissionen aufgrund von Zuwendungen nach Bundesrecht an außeruniversitären Forschungseinrichtungen grundsätzlich möglich. Die Bundesregierung unterstreicht aber auch in ihrer Antwort (19/18353) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17348) zum Thema Klimakompensation von Flügen und anderen Dienstreisen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen, dass die Wissenschafts- und Forschungsorganisationen ihr Budget eigenständig verwalten.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördere mit der Sustainability-in-Science-Initiative (SISI) gezielt die Umsetzung von Nachhaltigkeit im Wissenschaftssystem, unterstreicht die Bundesregierung. An außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen würden dazu beispielsweise die Entwicklung von Leitfäden für ein effektives Nachhaltigkeitsmanagement sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte für Best Practice und neue akteurspezifische Ansätze gefördert.

Zudem weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) über ein Mobilitätsmanagement verfügt und Maßnahmen zum Klimaschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ergreift.

Bei der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) gelte die übergreifende Leitlinie „Hinweise und Regeln der MPG zum verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken“. Diese schließe neben anderen Bereichen auch die Mobilität mit ein. Das institutsübergreifende Nachhaltigkeitsnetzwerk Max Planck Sustainability Network habe zudem einen Aufruf zur Selbstverpflichtung zum Verzicht auf Kurzflüge veröffentlicht.

Die Helmholtz-Gemeinschaft (HGF), die Leibniz-Gemeinschaft (WGL) sowie die Fraunhofer Gesellschaft (FhG) haben laut Bundesregierung gemeinsam den „Leitfaden Nachhaltigkeitsmanagement in außeruniversitären Forschungseinrichtungen (LeNa)“ erarbeitet. Dieser umfasse unter anderem das Mobilitätsmanagement und nenne Handlungsoptionen, die zu den Nachhaltigkeitszielen in Beziehung gesetzt werden.

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