Reaktivierung von Nahverkehrsstrecken
Berlin: (hib/HAU) Die Entscheidung über eine Reaktivierung von Schienenstrecken des Nahverkehrs liegt nach Aussage der Bundesregierung in der Zuständigkeit der Länder. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/18387) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17438) hervor. Für Investitionen stünden verschiedene Finanzierungsquellen des Bundes zur Verfügung, heißt es in der Antwort. Insbesondere im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) sei die Förderung von Reaktivierungsmaßnahmen möglich.
Gefragt nach Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der sächsischen Staatsregierung hinsichtlich der Wiederinbetriebnahme stillgelegter Bahnstrecken antwortet die Regierung: Im November 2019 habe es ein erstes Informationsgespräch zu Überlegungen des Landkreises Vogtlandkreis hinsichtlich einer Reaktivierung der Eisenbahnstrecke Plauen - Eger gegeben. Dabei seien Finanzierungsmöglichkeiten erörtert worden.