Zahlungen an Pensionäre als Berater
Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort (19/18631) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/ 17933), dass seit 2013 kein ehemaliger Bundesbediensteter Zahlungen für Beratungs- oder Unterstützungsleistungen aus dem Einzelplan 30 erhalten habe. Zu Zahlungen der Bundesministerien an ehemalige Bedienstete und Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes im Falle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Einzelplan 30) weist die Bundesregierung darauf hin, dass sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bei der Einordnung von externen Beratungsleistungen an der vorgegebenen Definition des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 2006 orientiere. Laut Bundesregierung gibt es hinsichtlich der Unterstützungsleistung keine vorgegebene Definition. Das BMBF stufe als Unterstützungsleistungen Verträge mit externen Dritten (privatrechtlichen Unternehmen) ein, die Aufgaben des BMBF vorübergehend wahrnehmen, da die Leistungen zu diesem Zeitpunkt nicht durch das BMBF, das Bundesinstitut für Berufsbildung oder durch die vom BMBF beauftragten Projektträger erbracht werden können. Ausgenommen hiervon seien klassische Einkäufe oder Beschaffungen.