Zahlungen ins Ausland
Arbeit und Soziales/Antwort - 27.04.2020 (hib 435/2020)
Berlin: (hib/CHE) Es gibt keine dem Bundeshaushalt zuzuordnenden Auszahlungen der Leistungsträger nach Paragraf 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I), die von der Bundeskasse beziehungsweise den Zahlstellen des Bundes zu leisten sind. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18639) auf eine Kleine Anfrage (19/18178) der AfD-Fraktion. Darin hatte die Fraktion nach baren und unbaren Auszahlungen von Sozialleistungen ins Ausland gefragt.