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27.05.2020 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 544/2020

Kontrolle der Nachrichtendienste

Berlin: (hib/STO) Die Schaffung des Amtes eines parlamentarischen Nachrichtendienstbeauftragten sieht ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/19502) vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll der Nachrichtendienstbeauftragte vom Bundestag in geheimer Wahl mit Zweidrittelmehrheit für fünf Jahre gewählt werden mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl.

Durch die Einrichtung des neuen Amtes werde die Effektivität der Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste erheblich verbessert, schreibt die Fraktion in der Vorlage. Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste werde auch künftig im Kern im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) stattfinden, doch „durch das neu geschaffene Amt um den bislang vernachlässigten Aspekt der präventiven Kontrolle ergänzt“.

Dazu sollen dem parlamentarischen Nachrichtendienstbeauftragten nach den Vorstellungen der Fraktion Befugnisse erteilt werden, „um Erkenntnisse gewinnen zu können, die dem PKGr eventuell bislang verborgen bleiben“. Zentrales Element dieser Befugnisse stelle der uneingeschränkte und anlasslose Zugang zu Dienststellen und Datenbanken der Nachrichtendienste dar. Überdies soll ihm dem Entwurf zufolge auch Zugangsrecht zu den Sitzungen der nachrichtendienstlichen Besprechungen im Bundeskanzleramt sowie zu den Sitzungen verschiedener Arbeitsplattformen, -gruppen und Kommissionen eingeräumt werden.

„Das so entstehende umfassende Bild von nachrichtendienstlichen Tätigkeiten wird im Rahmen der Teilnahme an den Sitzungen des PKGr den damit betrauten Abgeordneten und in regelmäßigen Berichten - unter strenger Berücksichtigung der Geheimschutzauflagen - allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages vermittelt“, heißt es in der Vorlage weiter. Damit werde parlamentarische Kontrolle nicht nur effektiver, sondern auch umfassender für alle Parlamentarier möglich.

Zugleich verweist die Fraktion darauf, dass mit der Position des Nachrichtendienstbeauftragten „auch eine greifbare Ombudsperson geschaffen“ würde. Nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten sollten die Beschäftigten der Nachrichtendienste „eine unkomplizierte und rechtssichere Möglichkeit erhalten, um dienstbezogene Anliegen an eine unabhängige Stelle zu melden“.

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