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25.11.2020 Inneres und Heimat — Antrag — hib 1311/2020

Linke gegen Diskriminierung von Migrantenvereinen

Berlin: (hib/STO) „Diskriminierung von Migrantenorganisationen im Vereinsrecht beenden“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/24689). Darin schreibt die Fraktion, Migrantenorganisationen seien „im öffentlichen Vereinsrecht diskriminierenden Regelungen unterworfen, die in unzulässiger Weise die Vereinigungsfreiheit und allgemeine Handlungsfreiheit der betroffenen Vereinsmitglieder einschränken“.

Als sogenannte Ausländervereine könnten Migrantenorganisationen unter vereinfachten Voraussetzungen verboten werden und unterlägen besonderen Auskunfts- und Anmeldepflichten, heißt es in der Vorlage weiter. Migrantenorganisationen seien verpflichtet, den örtlich zuständigen Behörden ihre Satzung zu übermitteln sowie Namen und Anschriften ihrer Vorstandsmitglieder mitzuteilen. Sie müssten auf Verlangen Auskunft über ihre Tätigkeit geben und, wenn sie sich politisch betätigen, auch Namen und Anschriften ihrer Mitglieder übermitteln sowie Herkunft und Verwendung ihrer Mittel darlegen. Die auf diese Weise gewonnenen Informationen würden beim Bundesverwaltungsamt (BVA) im sogenannten Ausländervereinsregister gesammelt, „aus dem Informationen an Sicherheitsbehörden und Geheimdienste weitergeleitet werden“.

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der die Diskriminierung von Migrantenorganisationen im öffentlichen Vereinsrecht durch Sonderregelungen beendet“.Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „ die anlasslose Übermittlung der beim BVA erfassten Daten über kurdische Organisationen an das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)“ unverzüglich beenden und das Ausländervereinsregister auflösen.

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