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25. August 2020 Presse

Änderungen in der Hausordnung des Bundestages – Hinweise für Medienvertreter

Die Pressestelle des Deutschen Bundestages teilt mit: Der Präsident des Deutschen Bundestages hat im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die Hausordnung des Deutschen Bundestages geändert. Die geänderte Hausordnung wurde heute im Bundesgesetzblatt und auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Der Ältestenrat hat sich zudem über eine Änderung der Zugangs- und Verhaltensregeln für die Bundestagsliegenschaften verständigt.

Neben einer Reihe redaktioneller Änderungen sind folgende Punkte wichtig:

- Bild- und Tonaufnahmen von jedermann zu privaten Zwecken dürfen unter Beachtung der üblichen Regelungen im Internet veröffentlicht werden. 

- Der Presseausweis des Deutschen Bundestages beinhaltet grundsätzlich eine Foto- und Drehgenehmigung zur politisch-parlamentarischen Berichterstattung, spezielle Genehmigungen sind künftig nur in besonderen Ausnahmefällen nötig.

- Die für Medienvertreter bisher unterschiedlich geregelten Zugangsmöglichkeiten zu einzelnen Abgeordneten-Liegenschaften werden vereinheitlicht, jedoch dürfen in Bürobereichen der Abgeordneten und der Fraktionen keine Film- und Fotoaufnahmen ohne Zustimmung gemacht werden. 

- In den Raumbereichen der Verwaltung, in unterirdischen Verbindungswegen und auf den Außenbalkonen sind Film- und Fotoaufnahmen wie gehabt nur mit Zustimmung der Pressestelle des Deutschen Bundestages zulässig.

- Die Tagesakkreditierung wird in Kurzzeitakkreditierung umbenannt. 

Die geänderten Regelungen finden Sie ab sofort unter: 

https://www.bundestag.de/resource/blob/340518/d733432871694f1b8214a87803213500/zugangsregeln-data.pdf

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