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Parlament

Beschlüsse des Bundestages am 8. und 9. Juli

Abstimmung

(DBT/S. Neumann)

Am Donnerstag, 8. Juli 2010, und Freitag, 9. Juli, hat der Bundestag eine Reihe von Beschlüssen gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Einsprüche gegen Bundestagswahl und Wahl zum Europaparlament abgewiesen: Auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (17/2250) hat der Bundestag am Donnerstag, 8. Juli, 24 Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 wegen Unbegründetheit oder wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen. Neun Verfahren wurden eingestellt. Insgesamt waren 163 Einsprüche gegen die Wahl eingegangen. Die Beschlussempfehlungen zu den weiteren Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss nach Abschluss seiner Beratungen vorlegen.

Ebenfalls wegen Unbegründetheit oder wegen Unzulässigkeit wurden 26 Einsprüche gegen die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus Deutschland am 7. Juni 2009 zurückgewiesen. Vier Verfahren wurden eingestellt. Der Bundestag folgte auch hier der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses (17/2250).

Leichterer Informationsaustausch mit Luxemburg: Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP hat der Bundestag am Donnerstag, 8. Juli, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zwischen Deutschland und Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (17/1943) verabschiedet. Die Änderungen bedeuten nach Angaben der Regierung, „dass für die Besteuerung relevante Informationen, die anderweitig nicht beschafft werden können, vom ersuchten Staat beschafft und an den anfragenden Staat übermittelt werden müssen“. Dies gelte auch für Bankinformationen sowie für Informationen über die Eigentümer von Gesellschaften sowie die Gründer beziehungsweise Begünstigten „intransparenter Rechtsträger“.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Mazedonien: Der Bundestag stimmte ebenfalls zu, dass steuerliche Hindernisse im Handel mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und bei Investitionen abgebaut werden sollen. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP stimmte das Parlament dem Gesetzentwurf der Regierung zum Doppelbesteuerungsabkommen vom 13. Juli 2006 mit Mazedonien (17/1944) zu. Beiden Entscheidungen lag eine Empfehlung des Finanzausschusses (17/2248) zugrunde.

Statistikgesetz geändert: Die Statistischen Ämter sollen auch in Zukunft Daten von den Finanzbehörden und der Bundesagentur für Arbeit verwenden können. Am Donnerstag, 8. Juli, stimmte der Bundestag für einen von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftstatistiken und zur Änderung von Statistikgesetzen (17/1899). Da das Verwaltungsdatenverwendungsgesetz am 31. März 2011 außer Kraft treten wird, war eine Neufassung nötig geworden, die die Verwendung der Daten auch über diesen Termin hinaus sichert. Untersuchungen hätten gezeigt, dass sich der Umfang von Primärerhebungen deutlich reduzieren lasse, wenn die Daten von den Finanzbehörden und der Bundesagentur für Arbeit dauerhaft genutzt werden könnten. Daher werde es zu Erleichterungen für die Wirtschaft kommen, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs, der auf der Grundlage einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/2467) angenommen wurde.

Bessere Zusammenarbeit gegen Terrorismus beschlossen: Der Bundestag hat ein Protokoll vom Mai 2003 zur Änderung des europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus, das vom Januar 1977 stammt, ratifiziert. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und bei Stimmenthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/2067) angenommen. Darin heißt es, die Übereinkunft verfolge das Ziel, die internationale Zusammenarbeit der Vertragsstaaten zu verbessern und die Bestimmungen über die Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen dem heute geltenden Standard anzupassen. Der Entscheidung zugrunde lag eine Empfehlung des Rechtsausschusses (17/2370).

Ausfuhrliste geändert: Die Ausfuhrliste wird neu gefasst und an internationale Vereinbarungen angepasst. Das hat der Bundestag Donnerstag, 8. Juli, beschlossen. Es handele sich dabei überwiegend um Änderungen redaktioneller Natur, geht aus der Begründung zu der von der Bundesregierung vorgelegten 109. Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste, einer Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung (17/1624, 17/1819), hervor. Der Bundestag folgte dabei einer einstimmigen Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/2379), die Verordnung nicht aufzuheben.

Palmöl wird nicht gesondert deklariert: Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/1780), Palmöl in Produkten gesondert in der Zutatenliste aufzuführen, ist am Donnerstag, 8. Juli, vom Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt worden. Ziel des Antrags war, eine Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung zu erreichen. Bei seiner Entscheidung folgte der Bundestag einer Empfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (17/2316).

Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Zu den ihm zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht hat der Bundestag am Donnerstag, 8. Juli, entschieden, sich zu diesen nicht zu äußern und von einem Verfahrensbeitritt zu diesen Streitsachen abzusehen. Er folgt damit einer Empfehlung des Rechtsausschusses (17/2459).

Zustimmung zum Vermittlungsergebnis zum Erneuerbare-Energien-Gesetz: Der Bundestag hat der Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (17/2402) zu der zuvor bereits beschlossenen Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (17/1147, 17/1604) zugestimmt, nachdem der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen hatte 17/1950). Der Vermittlungsausschuss schlug vor, die Vergütungssätze für Solarenergie zeitlich gestaffelt zu reduzieren und in der ersten Stufe die Absenkung um drei Prozentpunkte geringer auszugestalten als ursprünglich vom Bundestag beschlossen. Bei der festgelegten Stichtagsregelung 30. Juni 2010 soll es hingegen bleiben. Für Strom aus Hausdachanlagen sieht der Kompromiss eine Reduzierung um 13 Prozent vor, für Freiflächenanlagen um zwölf Prozent und für Anlagen auf Konversionsflächen um acht Prozent. In einer zweiten Stufe sollen die Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die erst nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen werden, zusätzlich um jeweils drei Prozentpunkte verkürzt werden.

Antrag gegen Fusionsforschungsprojekt ITER abgelehnt: Einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/2440), in dem die Regierung aufgefordert wird, im EU-Ministerrat gegen den Entwurf von Schlussfolgerungen zum aktuellen Stand des Fusionsforschungsprojektes ITER zu stimmen, hat der Bundestag am Donnerstag, 8. Juli, abgelehnt. Die Grünen hatten geschrieben, dass die Fortsetzung des internationalen Fusionsforschungsprojektes ITER nur auf Kosten konkreter, wirtschaftlich effektiver Technologien zu haben sei. Angesichts der Herausforderung, die sich durch den Klimawandel heute stellen, sei dies eine „unverantwortliche Priorisierung eines Prestigeprojektes“. Sie hatten argumentiert, Europa könne es sich nicht leisten, „in der Energieforschung einen derartigen Schwerpunkt auf ITER und damit auf eine Technologie zu setzen, deren Anwendungshorizont im besten Falle im Jahr 2055 liegt“.

Stiftungsrat der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ gewählt: Auf Vorschlag von CDU/CSU, SPD und FDP (17/2414) hat der Bundestag am Donnerstag, 8. Juli, folgende Abgeordnete als Mitglieder in den Stiftungsrat der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ gewählt: Klaus Brähmig, Stephan Mayer (CDU/CSU), Angelica Schwall-Düren (SPD) und Lars Lindemann (FDP). Als Stellvertreter wurden Anita Schäfer und Maria Michalk für die CDU/CSU, Dr. Wolfgang Thierse für die SPD und Patrick Kurth für die FDP gewählt. Zweck der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ ist es, die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und deren Folgen wachzuhalten. Träger der Stiftung ist das Deutsche Historische Museum.

Als Mitglieder des Stiftungsrates bestätigte der Bundestag außerdem die Wahlvorschläge des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien als Stiftungsratsmitglieder: die Bundestagsabgeordnete und Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper (FDP), für das Auswärtige Amt; Gabriele Hauser für das Bundesinnenministerium; den Bundestagsabgeordneten Bernd Neumann (CDU/CSU) als Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien; Bernd Fabritius, Adolf Fetsch, Stephan Grigat, Alfred Herold, Christian Knauer und Albrecht Schläger für den Bund der Vertriebenen; Petra Bahr und Helge Klassohn für die Evangelische Kirche in Deutschland, Weihbischof Hans-Jochen Jaschke und Jörg Lüer für die katholische Kirche in Deutschland sowie Salomon Korn und Lala Süsskind für den Zentralrat der Juden in Deutschland. Zur Wahl dieser Mitglieder lag eine Unterrichtung durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (17/2415) vor.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 8. Juli, Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 116 bis 128 übernommen (17/2317, 17/2442, 17/2443, 17/2444, 17/2445, 17/2446, 17/2447, 17/2448, 17/2449, 17/2450, 17/2451, 17/2452, 17/2453).

Umsetzung der Milleniumsentwicklungsziele: Ein Antrag von CDU/CSU und FDP (17/2421), in dem diese verstärkte Bemühungen zur Umsetzung der so genannten Milleniumsentwicklungsziele fordern, ist am8. Juli vom Bundestag verabschiedet worden. Darin fordern sie von der Bundesregierung, sich „mit großem Engagement“ für die Umsetzung der Ziele einzusetzen und dem Bundestag regelmäßig über Fortschritte in der Entwicklungszusammenarbeit zu berichten. Um die Entwicklung ländlicher Räume in Entwicklungsländern zu fördern, solle sich die Bundesregierung „für ein Ende aller Formen von Agrarexportsubventionen“ einsetzen. Abgelehnt wurden drei Anträge der Opposition. Die SPD hatte in ihrem Antrag (17/2018) die Bundesregierung aufgerufen, „zur engagierten Entwicklungspolitik der Jahre 1998 bis 2009“ zurückzukehren und wieder eine Vorreiterfunktion im Kampf gegen Hunger und Armut in der Welt einzunehmen. Die Linke hatte gefordert (17/2024), die Entwicklungshilfequote auf 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gesetzlich festzuschreiben. Bündnis 90/Die Grünen hatten von der Bundesregierung Handlungsstrategien gefordert, um die Millenniumsentwicklungsziele bis 2015 erreichen zu können. In ihrem Antrag (17/2132) betonten sie, dass global gesehen keines der acht Entwicklungsziele erreicht werden könne, wenn sich die internationale Gemeinschaft nicht zu zusätzlichen Anstrengungen durchringen kann. Zwar seien auf einigen Gebieten ermutigende Teilerfolge zu verzeichnen, doch unterscheide sich die Umsetzung der Ziele von Region zu Region und von Land zu Land erheblich. Zudem seien vorhandene Fortschritte durch die Wirtschafts- und Finanzkrise und den Klimawandel teilweise wieder zunichte gemacht worden. Bei der Abstimmung folgte der Bundestag einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/2464).

Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2012 verlängert: Der Bundestag hat am 8. Juli dem „Beschäftigungschancengesetz“ der Bundesregierung zugestimmt. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/1945) stimmten Union und FDP, dagegen die Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Die Linksfraktion enthielt sich. Kernelemente des Gesetzentwurfs sind: die Verlängerung der befristeten Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2012, die Verlängerung befristeter Regelungen zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten um ein Jahr, die Fortführung der Möglichkeit für Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer, sich in der Arbeitslosenversicherung weiterzuversichern und Änderungen bei der Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und beim Transferkurzarbeitergeld. Zu den verlängerten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten gehört etwa der Eingliederungszuschuss für Ältere. Ein Antrag der SPD (17/2321), in dem sie gefordert hatte, die Kurzarbeitergeld-Regelung gänzlich zu entfristen, wurde abgelehnt. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/2454). Abgelehnt wurde bei Enthaltung der SPD ein Entschließungsantrag der Linken (17/2463).

Ebenfalls abgelehnt wurden mit den Stimmen der Regierungsfraktionen zwei Oppositionsentwürfe zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung Selbstständiger. In einem Gesetzentwurf (17/1141) hatte die Linksfraktion genau wie die Grünen in einem Antrag (17/1166) gefordert, dass Selbstständige sich unter bestimmten Bedingungen weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichern können sollen. Hintergrund der Oppositionsinitiativen ist, dass mit Ablauf des Jahres 2010 eine solche, seit Februar 2006 bestehende Regelung ausläuft. Danach können sich auch Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung außerhalb des EU-Wirtschaftsraumes ausüben, unter bestimmten Bedingungen freiwillig weiterversichern. Grundlage der Entscheidung des Bundestages war eine Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/1636).

Stabilisierung des Finanzsektors: Der Bundestag hat am 8. Juli beschlossen, dass die Verbriefung von Krediten und der Handel mit diesen Verbriefungen erschwert und die Eigenkapitalbestimmungen für Banken verschärft werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (17/1720, 17/1803) stimmten CDU/CSU und FDP in geänderter Fassung zu. Die SPD enthielt sich der Stimme, während die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf ablehnten. Durch Neuregelungen für das Verbriefungsgeschäft soll verhindert werden, dass aus Krediten mit zweitklassiger Bonität erstklassig bewertete Finanztitel geschaffen werden können. Ein Antrag CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/1756), in dem sie vor allem fordern, die Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft zu sichern, wurde in der vom Finanzausschuss beschlossenen Fassung ebenfalls angenommen. Eine Unterrichtung der Bundesregierung (16/13741) über die Umsetzung einer Selbstverpflichtungserklärung der Banken zur Offenlegung der Ratingentscheidungen an die von den Bewertungen betroffenen Unternehmen wurde auf der Basis einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (17/2472) zur Kenntnis genommen. Abgelehnt wurden drei Entschließungsanträge der Opposition (SPD: 17/2473, Die Linke: 17/2474, Bündnis 90/Die Grünen: 17/2475).

Gesundheit in Entwicklungsländern: Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/1581), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Gesundheitssysteme in Entwicklungs- und Schwellenländern zu stärken ist am 8. Juli vom Bundestag abgelehnt worden. In ihrem Antrag hatten die Abgeordneten geschrieben, dass die Bundesregierung dieses Thema in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit als Schwerpunkt verfolgen und international eine Führungsrolle bei Initiativen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anstreben solle. Des Weiteren wollte die Fraktion die Rahmenbedingungen für die Verfügbarkeit von wichtigen Medikamenten verbessern, indem etwa die Forschung von bislang vernachlässigten Krankheiten gefördert werden sollte. Bilaterale Handelsabkommen der EU sollten zudem nach Auffassung der Fraktion den Zugang zu Medikamenten sicherstellen und den Zugang zu Generika (Nachahmerpräparaten) nicht gefährden. Das Plenum folgte einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/2465).

Nachhaltigkeitsbericht: Der Bundestag hat am 8. Juli eine Entschließung zum zweiten Bericht des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung (16/12560) aus der vergangenen Legislaturperiode bei Enthaltung der Linksfraktion auf Grundlage einer Empfehlung des Umweltausschusses (17/1807) angenommen. In dem Bericht heißt es, dass dem Beirat die formale Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren zugestanden werden solle. Dazu gehöre auch die Möglichkeit, Initiativen zu formulieren und eigenständig in die parlamentarischen Abläufe einzubringen.

Sport soll auf EU-Ebene besser gefördert werden: Die Bundesregierung soll sich für den Kampf gegen Doping im Sport durch die Einrichtung eines Netzwerks der europäischen Antidoping-Organisationen sowie einer „Monitoring-Task-Force“ einsetzen. Einem entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/2129) stimmte der Bundestag am 8. Juli zu. Danach soll außerdem die Anerkennung von Trainerlizenzen und äquivalenten Ausbildungsinhalten sowie die Mobilität der im Sport Beschäftigten als Rahmenbedingungen dualer Karrieren auf EU-Ebene verbessert werden. So könne man auch zur beruflichen Eingliederung von Athleten beitragen, argumentieren die Abgeordneten. Ferner sei das bürgerschaftliche Engagement im Sport zu fördern. Die Abgeordneten hatten in ihrem Antrag darauf hingewiesen, dass mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 die Europäische Union eine ausdrückliche, unterstützende Zuständigkeit und Kompetenz für den Bereich Sport erhalten habe. Zwei Anträge der SPD (17/1406) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/1420), in denen EU-Sportförderprogramme gefordert wurden, lehnte das Plenum mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der Linksfraktion ab und schloss sich dabei einer Empfehlung des Sportausschusses (17/2468) an.

Kein detaillierter Bericht zur Lage von Menschen mit Behinderung: Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/1762), in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, umfassendere und aussagekräftigere Berichte zur Lage behinderter Menschen früher vorzulegen, als sie das derzeit tut, ist am 8. Juli vom Bundestag abgelehnt worden. Die Sammlung geeigneter Informationen einschließlich statistischer Angaben und Forschungsdaten, die die Situation von Menschen mit Behinderung „beschreibbar und bewertbar“ machen, müsse ausgeweitet werden, argumentierten die Parlamentarier. Sie hatten zudem gefordert, dass der Bericht dem Parlament früh genug zugeleitet werden müsse, sodass eine parlamentarische Beratung noch innerhalb der gleichen Wahlperiode möglich ist. Durch den späten Zeitpunkt der Zuleitung des Berichts an den Bundestag in der vergangenen Wahlperiode sei eine Beratung seiner Inhalte sowie der Vorhaben der Regierung in derselben Wahlperiode nicht mehr möglich gewesen, begründen die Parlamentarier ihre Initiative. Der Bundestag folgte bei seiner Entscheidung einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/2306). Der Bundestag lehnte außerdem zwei Anträge der Linken (17/1578) und Bündnis 90/Die Grünen (17/1761) zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung abgelehnt. Dabei folgte der Bundestag ebenfalls einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/2091). Auch ein Antrag der SPD (17/2367), in dem sie fordert, die Regierung solle regelmäßig über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention berichten, wurde abgelehnt. Keine Mehrheit fand auch ein Entschließungsantrag der SPD dazu (17/2352).

EU-Richtlinie für Endenergieeffizienz umgesetzt: Der Bundestag hat am 8. Juli dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen (17/1719, 17/2280) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen nach einigen Änderungen zugestimmt. Die Oppositionsfraktionen lehnten den Gesetzentwurf geschlossen ab. Ziel des Entwurfs ist es unter anderem, dass Energieunternehmen ihre Kunden mindestens einmal jährlich über die Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits (Verfahren zur Bestimmung des Energieverbrauchs, des Einsparpotenzials und geeigneter Einsparmaßnahmen) oder Energieeffizienzmaßnahmen informieren müssen. Die Koalitionsfraktionen setzten mit ihrer Mehrheit einige Änderungen durch. Bei der Bestimmung, ob in der Region ein ausreichendes Angebot von Energieaudits besteht, werden künftig nicht nur regionale, sondern auch überregionale Anbieter genannt. Außerdem werden nicht nur von Energieunternehmen unabhängige, sondern alle potenziellen Anbieter aufgeführt. Das Plenum folgte bei seiner Entscheidung einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/2466). Ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/2417), in dem die Fraktion gefordert hatte, als Zielsetzung mindestens die Verdopplung der Energieproduktivität zwischen 1990 und 2020 im Energieeffizienzgesetz festzuschreiben und den Energieverbrauch in Deutschland bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 2005 zu reduzieren, wurde abgelehnt.

Gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen in der EU beschlossen: Geldstrafen und Geldbußen sollen bald innerhalb der EU gegenseitig anerkannt werden. Der Bundestag hat am 8. Juli mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/1719, 17/1288) verabschiedet. SPD und Linksfraktion stimmten dagegen; die Grünen enthielten sich. Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Rechtsausschusses (17/2458) zugrunde. Damit wurde ein Rahmenbeschluss der EU von Anfang 2005 in deutsches Recht umgesetzt. Damit werden Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldstrafen und -bußen behoben.

Zweiradführerscheine in Zukunft schon mit 15 Jahren: Jugendliche können in Zukunft schon mit 15 Jahren den Führerschein für Mopeds, Quads und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern erwerben. Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen (17/1574) hat der Bundestag am 8. Juli gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Darüber hinaus beschlossen die Abgeordneten, den Erwerb von Zweiradführerscheinen besonders der Klasse A2 zu erleichtern. Die Abgeordneten folgten einer Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (17/2456).

Änderung der Geschäftsordnung: Einstimmig hat der Bundestag am 8. Juli einer Änderung seiner Geschäftsordnung zugestimmt. In der Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (17/2394) heißt es dazu, dass durch den Vertrag von Lissabon und insbesondere durch das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (Integrationsverantwortungsgesetz) umfangreiche Anpassungen der Geschäftsordnung erforderlich geworden seien. Ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/2461) dazu wurde abgelehnt.

Kein Sofortprogram für kulturelle Infrastruktur: Der Bundestag hat am 8. Juli zwei Anträge der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen zur kulturellen Infrastruktur in Deutschland abgelehnt. Die Linksfraktion hatte in ihrem Antrag (17/552) ein „Soforthilfeprogramm Kultur“ zum Erhalt der kulturellen Infrastruktur gefordert. In ihrem Antrag begründeten die Abgeordneten ihren Vorstoß mit den Auswirkungen der Wirtschaftskrise, die vor allem die Kulturstrukturen bedrohen würden. Deshalb hatte die Fraktion von der Bundesregierung gefordert, mit den Bundesländern Gespräche über ein Soforthilfeprogramm aufzunehmen und dafür als Anteil des Bundes eine Milliarde Euro bereitzustellen. Bündnis 90/Die Grünen hatten die Regierung aufgerufen, den Erhalt der kommunalen Infrastruktur zu sichern. In einem Antrag (17/789) hatten sie gefordert zu überprüfen, in welcher Form ein Sonderprogramm „Kulturförderung“ der staatlichen Förderbank KfW als Überbrückungsmaßnahme für bedrohte kommunale Kultureinrichtungen aufgelegt werden könnte. Außerdem sollte die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen sorgen. So könne zum Beispiel eine Reform der Gemeindesteuern die Finanzlage der Kommunen stabilisieren, hatte die Fraktion in ihrem Antrag geschrieben. Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (17/2320) zugrunde.

Neues Swift-Abkommen gewährt USA wieder Zugriff auf Bankdaten: Wenige Stunden nach dem Europaparlament hat am 8. Juli auch der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP dem neuen Swift-Abkommen mit den USA zugestimmt. Die Koalitionsfraktionen sehen im neuen Swift-Abkommen zwischen der EU und den USA zur Übermittlung von Bankkunden-Daten an die Vereinigten Staaten ein „respektables Verhandlungsergebnis“, in dem wesentliche Forderungen der Europäer berücksichtigt worden seien. Das Abkommen enthalte „deutliche Verbesserungen zum Daten- und Rechtsschutz gegenüber dem Interimsabkommen“, das im Februar vom Europäischen Parlament abgelehnt worden war, heißt es in dem Antrag (17/2431) der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion, den der Bundestag verabschiedete. Nach der Billigung durch das Europaparlament können US-Geheimdienste für die Terrorismusbekämpfung künftig wieder die Daten europäischer Bankkunden auswerten. Nachdem die Parlamentarier den ursprünglichen Vertragstext im Februar aus Datenschutzgründen abgelehnt hatten, handelte die EU-Kommission schärfere Kontrollen der US-Anfragen sowie einen verbesserten Rechtsschutz für EU-Bürger aus. Abgelehnt wurde drei Anträge von SPD (17/1407, 17/2469), Linksfraktion (17/1560, 17/2469) und Bündnis 90/Die Grünen (17/2429). Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten sich darin gegen ein neues Swift-Abkommen ausgesprochen.

Antrag zur Afghanistan-Regierungserklärung abgelehnt: Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2462) zur Regierungserklärung von Bundesaußenminister Guido Westerwelle im Vorfeld der Afghanistan-Konferenz am 20. Juli in Kabul ist am Freitag, den 9. Juli, mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, FDP und Die Linke abgelehnt worden. Die SPD-Fraktion enthielt sich. Die Grünenfraktion hatte in dem Entschließungsantrag unter anderem gefordert, dass sich die Regierung für eine Beteiligung der Zivilgesellschaft, insbesondere von Frauen, an der Konferenz einsetzen solle, die Abschlusserklärung und die Forderungen der Friedens-Jirga in die Beratung auf der Kabuler Konferenz einbezogen und das Parlament und andere demokratisch legitimierte Institutionen gestärkt werden sollen.

 

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