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Ernährung

Experten uneins über Angaben auf Lebensmitteln

Ob und in welchem Ausmaß Lebensmittel mit nährwert- und gesundheitbezogenen Angaben beworben werden dürfen, ist unter Experten umstritten. Das wurde während der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Vorsitz von Hans-Michael Goldmann (FDP) am Mittwoch, 6. Oktober 2010, zum Thema „Nährwertprofile im Rahmen der Health-Claims-Verordnung“ deutlich. Die Verordnung der Europäischen Union regelt seit dem 1. Juli 2007, wie Lebensmittel gekennzeichnet sein sollen und wann sie zum Beispiel als gesund bezeichnet werden dürfen.

„Health Claims müssen Ausnahme bleiben“

Dr. Stefan Etgeton von der Verbraucherzentrale Bundesverband forderte, dass die „Health Claims“ auf Lebensmitteln die Ausnahme bleiben müssten. Ansonsten hätten die Angaben keine Orientierungsfunktion mehr für die Verbraucher.

Dem stimmte auch Sofie Krogh Holm vom dänischen Verbraucherrat zu. „Auch wenn Schokolade viel Kalzium enthält und damit beworben wird, dass dies dem Knochenaufbau dient, bleibt sie ein Dickmacher.“ Die Angabe zum Knochenaufbau sei damit irreführend. Lebensmittel müssten ganzheitlich betrachtet werden: „Die Gesamternährungsbilanz ist entscheidend“, sagte Holm.

Hauptzweck der Health-Claim Verordnung sei der Verbraucherschutz. Der Verbraucher solle in die Lage versetzt werden, eine auf Fakten basierte Wahl treffen zu können. Dieser Zweck werde allerdings so lange nicht erfüllt, wie die Angaben auf Lebensmitteln sich nicht auf Nährwertprofile stützen müssen, die eindeutige Grenzwerte etwa für Salz oder Zucker festlegen, welche die Lebensmittel nicht überschreiten dürfen.

„Nährwertprofile bedeuten einen Vorteil für Verbraucher“

Prof. Dr. Helmut Ebersdobler von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sprach sich ebenfalls für Nährwertprofile aus. Er forderte aber, dass diese wissenschaftlich abgeleitet werden müssten. Für den Verbraucher hätten die Nährwertprofile nur Vorteile: „Sie bekommen ein funktionelles Lebensmittel, das gleichzeitig Mindestanforderungen der ernährungsphysiologischen Wertigkeit erfüllt.“

Für das Nährstoffprofil eines Lebensmittels seien die Angaben Gesamtfett, gesättigte Fettsäuren, zugesetzter Zucker, Kochsalz beziehungsweise Natrium ausreichend.

„Aboslutes Bürokratiemonster“

Als „absolutes Bürokratiemonster“ bezeichnete Peter Loosen vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde die geforderten Nährwertprofile. Er sagte, dass es bereits jetzt absolute Transparenz bei Lebensmitteln gebe, „weil schon jetzt draufsteht, was drinsteckt“.

Auch der Blick auf den Markt mache deutlich, dass unglaubwürdige Angaben beim Verbraucher keinen Erfolg hätten. Wie alle Experten sprach er sich dafür aus, dass irreführende Angaben verboten werden müssten.

„Höchstmöglicher Schutz vor Irreführung bereits gegeben“

Gegen die Nährwertprofile argumentierte auch Dr. Petra-Alina Unland von der Firma Dr. Oetker aus. Schon jetzt bestehe der höchstmögliche Schutz vor Irreführung, sagte Unland. Zudem könne sie die Bedenken gegen bestimmte Angaben auf Lebensmitteln nicht teilen: „Kinder essen sowieso Schokolade, warum dann nicht die mit der gesundheitsfördernden Wirkung?“ Es komme immer auf die Gesamternährung an, nicht auf die einzelnen Lebensmittel. (nt)

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