EU will dauerhaftes Rettungssystem beschließen
Auf dem Europäischen Rat am 24. und 25. März wollen die EU-Mitgliedstaaten auch formell beschließen, was seit Ende 2010 im Grunde schon beschlossene Sache ist: Den Europäischen Stabilitätsmechanimus (ESM), der von 2013 an als dauerhaftes Rettungssystem für in finanzielle Not geratene EU-Mitgliedsländer dienen soll. Eine Woche vor dem Rat wird auch der Bundestag am Donnerstag, 17. März 2011, ab 16.45 Uhr 45 Minuten lang über die Pläne der EU beraten. Die sehen vor, dass Artikel 136 des Vertrags von Lissabon geändert wird. Bislang sieht der ein generelles Verbot der gegenseitigen Schuldenübernahme der EU-Mitgliedstaaten vor. Genau das soll jetzt entsprechend modifiziert werden - um im Ernstfall doch Beistand zu erlauben, wenn die EU-Mitgliedstaaten dies einstimmig beschließen. Das bedeutet, wenn auch nur ein Land nicht davon überzeugt ist, dass ein anderes Land ohne Hilfe zusammenbricht, kann es sein Veto einlegen.
Feste Regeln für das Rettungssystem
Debattieren werden die Abgeordneten im Bundestag über vier Anträge.Die Koalitionsfraktionen fordern in ihrem (17/4880), dass die Finanzierungslasten des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) „intergouvernemental nach festen Anteilsregelungen ausgestaltet“ werden sollen. „Gemeinsam finanzierte oder garantierte Schuldenankaufprogramme“ müssten ausgeschlossen werden. Zudem solle der ESM „Teil eines Gesamtpakets werden, welches die Haushaltsdisziplin durch konsequente Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts verbessert“.
Der Europäische Rat hatte sich bei seiner Tagung am 28. Oktober 2010 darauf verständigt, einen auf Dauer angelegten Stabilitätsmechanismus zur Wahrung der Finanzstabilität der Eurozone als Ganzes (ESM) einzurichten. Der vorgelegte Antrag hat deshalb die „Einvernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung zur Ergänzung von Artikel 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ für die Einrichtung dieses ESM zum Ziel.
Zustimmung des Bundestages „zwingend notwendig“
Für die Errichtung des permanenten Euro-Stabiliätsmechanismus fordert die SPD-Fraktion ein Gesetz, das die „Zustimmung des Bundestages zwingend notwendig macht“. Zudem schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (17/4881), dass das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) weiterentwickelt werden müsse.
„Die bislang bestehende Verpflichtung zur mündlichen Unterrichtung der Ausschüsse des Bundestages über Vorhaben und Entscheidungen der Euro-Gruppe ist nicht mehr ausreichend und muss auf eine umfassende schriftliche Unterrichtung ausgeweitet werden“, heißt es in dem Antrag. Deshalb müsse das EUZBBG angepasst werden, um dem Bundestag die Wahrnehmung seiner Integrationsverantwortung in diesem sensiblen Bereich zu ermöglichen.
Linke fordert Ablehnung des ESM
Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll die Regierung dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) beim Europäischen Rat Ende März nicht zustimmen. Das schreibt sie in einem Antrag (17/4882), in dem die Abgeordneten vielmehr fordern, dass Artikel 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht ergänzt wird.
Vielmehr solle sich die Regierung dafür einsetzen, „dass die vorgeschlagene Vertragsänderung im “ordentlichen Vertragsänderungsverfahren„ behandelt wird und dass die Zusammensetzung des einzuberufenden Konvents so erfolgt, dass die Vielfalt der politischen Strömungen bei der Zusammensetzung der Vertretungen aus den nationalen Parlamenten Berücksichtigung findet“, schreiben die Abgeordneten.
Die SPD lässt zudem über einen Änderungsantrag (17/5095) zum Antrag der Koalitionsfraktionen abstimmen.
Grüne: Parlament fortlaufend beteiligen
Dass die Regierung sich bei der Ausgestaltung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) „für strikte Konditionalität und ausnahmslose Einzelfallentscheidung“ einsetzen soll, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/4883). Zudem solle die Regierung sicherstellen, dass der Bundestag fortlaufend an den Entscheidungsprozessen beteiligt wird. „Nur unter diesen Bedingungen ist der ESM sowohl mit den Europäischen Verträgen aus auch mit dem Grundgesetz vereinbar“, schreibt die Grünenfraktion.
Sie fordert zudem, „eine umfassende schriftliche wie mündliche Unterrichtung des Deutschen Bundestages über das Regierungshandeln in der Eurogruppe sicherzustellen“. Auch das Europäische Parlament solle angemessen beteiligt werden.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat zu allen Vorlagen eine Beschlussempfehlung erarbeitet (17/5094). (nt)