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Parlament

Bundestag debattiert über Telefon-Warteschleifen

Plenum diskutier über kostenpflichtige Warteschleifen.

Plenum diskutier über kostenpflichtige Warteschleifen. (dpa)

Der Deutsche Bundestag wird sich am Donnerstag, 12. Mai 2011, in einer einstündigen Debatte ab 12.35 Uhr mit dem Verbraucherschutz in der Telekommunikation befassen. Dabei geht es vor allem um teure Telefonwarteschleifen, mit denen den Bürgern das Geld aus der Tasche gezogen wird, wenn sie versuchen, Hotlines von Firmen anzurufen. Die Bundesregierung hat diese Warteschleifenproblematik mit dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (17/5707) aufgegriffen und eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen. Außerdem geht es in dem Gesetzentwurf neben der Umsetzung von EU-Recht um Regelungen zum Anbieterwechsel sowie zur vertragsunabhängigen Mitnahme der Mobilfunknummer beim Wechsel des Anbieters.

„Erst zahlen, wenn das Anliegen bearbeitet wird“

Mit dem Gesetzentwurf wird der Begriff der Warteschleife neu gefasst, „um deutlich zu machen, dass der Anrufer erst dann für besondere Serviceleistungen zahlen muss, wenn sein Anliegen bearbeitet wird“, heißt es in der Begründung. Die neue Definition erfasse nicht nur Warteschleifen zu Beginn eines Anrufes, sondern auch „nachgelagerte Warteschleifen“.

Diese entstehen, „wenn der Anrufer nach Entgegennahme des Anrufs durch eine Person oder einen automatisierten Dialog an einen anderen Bearbeiter weitergeleitet wird“, schreibt die Regierung. Bei diesen nachgelagerten Warteschleifen gilt allerdings eine Bagatellgrenze: „Bei Wartezeiten von maximal 30 Sekunden gilt die Wartezeit nicht als Warteschleife.“

Anschlussunterbrechung höchstens ein Tag

Denn der Vorgang der Weitervermittlung sei naturgemäß mit einer gewissen Wartezeit verbunden. Uneingeschränkt zulässig soll der Einsatz von Warteschleifen bei kostenfreien Nummern, ortsgebundenen Nummern und Nummern für mobile Dienste bleiben.

Bei einem Anbieterwechsel mit Übertragung der Rufnummer soll vorgeschrieben werden, dass die Unterbrechung des Anschlusses aufgrund des technischen Umstellungsprozesses nicht länger als einen Kalendertag dauern darf. „Ein funktionierender Wechselprozess ist für einen Wettbewerbsmarkt essenziell“, schreibt die Bundesregierung.

Der Bundestag wird den Gesetzentwurf nach der ersten Lesung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überweisen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie. (hle)

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