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Arbeit

Pro und contra Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher

Arbeitssuchende sollen zwischen angemessenen Maßnahmen wählen können.

Arbeitssuchende sollen zwischen angemessenen Maßnahmen wählen können. (picture alliance)

Die Anträge von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Rechte der Arbeitssuchenden stärken - Sanktionen aussetzen“ (17/3207) sowie der Linksfraktion mit dem Titel „Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen“ (17/5174) waren Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 6. Juni 2011, unter Vorsitz von Katja Kipping (Die Linke).

Ingo Kolf vom Deutschen Gewerkschaftsbund äußerte „allergrößte Bedenken“, ob die bestehenden Regeln mit einem menschenwürdigen Existenzminimum vereinbar und damit verfassungskonform sind. Mit Sanktionen werde das Pferd von hinten aufgezäumt, sagte er und kritisierte: „Die Jobcenter sind nicht in der Lage, vernünftige Angebote zu machen und greifen stattdessen auf diese Mittel zur Abschreckung zurück.“

„Solidarität darf keine Einbahnstraße sein“

Christian Dorenkamp von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände betonte hingegen, die Solidarität mit Hilfebedürftigen dürfe keine „Einbahnstraße“ sein. „Denn auch Menschen mit geringem Einkommen finanzieren die soziale Grundsicherung mit und können daher eine Gegenleistung erwarten.“

Reiner Höft-Dzemski vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge sagte, in einem fürsorglich organisierten Sicherungssystem wie dem SGB II „muss es Sanktionen geben, damit das System funktionieren kann“. Gleichzeitig wünscht er sich mehr Flexibilität, um verhängte Sanktionen auch wieder beenden zu können.

In seiner Stellungnahme fordert der Verein zudem, Sanktionsentscheidungen „vorher grundsätzlich im Rahmen einer Hilfeplankonferenz zu beraten“. Hieran sollen die leistungsberechtigte Person und „weitere Fachleute“ teilnehmen, heißt es weiter.

Rechtsanspruch auf Fördermaßnahmen

Der Einzelsachverständige Dr. Markus Schmitz gab zu bedenken, dass es wichtig sei, im Hilfeprozess des SGB II „Möglichkeiten zu haben, beide Seiten an einen Tisch zu bekommen“. Hierfür seien Sanktionen hilfreich. Gleichzeitig räumte er ein, dass er es nicht für erforderlich hält, bei den Sanktionsregelungen zwischen Jugendlichen unter 25 Jahren und Erwachsenen zu unterscheiden.

Norbert Maul regte als Einzelsachverständiger an, anstatt mit Sanktionen zu arbeiten, sollte für die Leistungsberechtigten ein Rechtsanspruch auf Fördermaßnahmen geschaffen werden.

„Dieser Perspektivwechsel würde ein ganz anderes Klima schaffen“, sagte er und wies darauf hin, dass sich immer mehr Leistungsempfänger durch Sanktionen „in ihrer Existenz bedroht“ fühlten und dies vermehrt zu Überreaktionen führe. „Die meisten Jobcenter kommen nicht mehr ohne einen Sicherheitsdienst aus“, sagte er. (jmb)

Liste der geladenen Sachverständigen
  • Ingo Kolf, Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Christian Dorenkamp, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
  • Reiner Höft-Dzemski, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
  • Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V.
  • Deutscher Richterbund
  • Klaus Lauterbach, Halle
  • Dr. Markus Schmitz, Nürnberg
  • Norbert Maul, Duisburg
  • Lara Schwarzlos, Schleswig
  • Prof. Dr. Stephan Lessenich, Jena

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