+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Familie

„Kinder vor Missbrauch und Gewalt besser schützen“

Symbolbild Kindesmissbrauch

(pa//Bildagentur-online)

Die Bundesregierung will den aktiven Schutz von Kindern und Jugendlichen stärken. Über den entsprechenden Gesetzentwurf (17/6256) berät der Bundestag am Freitag, 1. Juli 2011, in erster Lesung. Für die Debatte, die voraussichtlich um 9.40 Uhr beginnt, sind 75 Minuten eingeplant. Ziel des Gesetzes ist es zum einen, Kinder und Jugendliche besser gegen sexuellen Missbrauch zu schützen. So sollen zukünftig alle in der Kinder- und Jugendhilfe Beschäftigten zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet werden. Zudem sollen die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zusammen mit den freien Trägern Vereinbarungen über die Tätigkeiten treffen, bei denen die Vorlage erweiterter Führungszeugnisse auch durch ehrenamtliche Personen notwendig ist.

Ausschluss von einschlägig vorbestraften Personen

Durch diese Regelung sollen alle einschlägig vorbestraften Personen von der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen werden. Die Erfahrung habe gezeigt, dass Menschen mit pädophilen Neigungen gezielt nach Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit suchten.

Mit dieser Bestimmung werde auch ersten Ergebnissen des Runden Tisches gegen sexuelle Gewalt Rechnung getragen. Nicht betroffen sind ehrenamtliche Tätigkeiten beispielsweise bei der Freiwilligen Feuerwehr, dem Kirchenchor oder in Sportvereinen außerhalb der Jugendarbeit.

Geheimnisträger sollen Informationen weitergeben

Um die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen abzuwenden, sollen nach dem Willen der Regierung Geheimnisträger notfalls Informationen an die Jugendämter weiterzugeben. Zuvor sollen sie allerdings bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie ihren Sorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfsangeboten hinwirken.

Zu den Geheimträgern zählen Ärzte, Hebammen und Angehörige anderer Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung, Psychologen, Ehe, Familien-, Erziehungs- und Jugendberater, Berater für Suchtfragen, Mitglieder einer anerkannten Bratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetzes, staatlich anerkannte Soziarbeiter und Sozialpädagogen sowie Lehrer an öffentlichen Schulen. Außerdem soll die Zusammenarbeit der Jugendämter zum Schutz von Kindern verbessert werden, deren Eltern sich durch Wohnungswechsel der Kontaktaufnahme entziehen wollen.

Ausbau von Hilfen für Eltern

Einen zweiten Schwerpunkt legt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf auf den Ausbau von Hilfen zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes. So sollen Eltern sowie werdende Mütter und Väter über das Leistungsangebot von Beratungsstellen im örtlichen Einzugsbereich informiert werden. Die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Information zuständigen Stellen sind zudem befugt, den Eltern ein persönliches Gespräch anzubieten.

In den Bundesländern sollen zudem verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der Leistungsträger und Institutionen im Bereich des Kinderschutzes aufgebaut werden. In das Netzwerk sollen unter anderem die Einrichtungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Gesundheits- und Sozialämter, Schulen, Polizei- und Ordnungsbehörden, Agenturen für Arbeit, Krankenhäuser, Schwangerschafts- und Beratungsstellen für soziale Problemlagen, Familienbildungsstätten und Familiengerichte eingebunden werden. Durch eine zeitlich befristete Bundesinitiative soll außerdem das System von Familienhebammen ausgebaut werden.

Jährliche Kosten von 30 Millionen Euro

Nach Angaben der Regierung entstehen durch das Gesetzesvorhaben in den Jahren 2012 bis 2015 für den Bund jährliche Ausgaben von 30 Millionen Euro. Die Hauptlast der Ausgaben hingegen muss von den Bundesländern getragen werden.

Neben einmaligen Umstellungs- und Aufbaukosten von 25,08 Millionen Euro im Jahr 2012 und 25 Millionen Euro im Jahr 2013 fallen jährliche Mehrkosten von 64,03 Millionen Euro an. (aw)

Marginalspalte