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Auswärtiges

„Verfahren gegen Stiftungsmitarbeiter einstellen“

Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) in Kairo vor dem Gebäude der Stiftung

(© dpa)

Die Bundesregierung soll sich mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass das Verfahren gegen die Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Ägypten umgehend eingestellt wird und die deutschen politischen Stiftungen ihrer Arbeit ohne Einschränkungen und ungehindert nachgehen können. Darauf zielt ein Antrag von CDU/CSU und FDP (17/8578) ab, über den der Bundestag am Donnerstag, 9. Februar 2012, nach einstündiger Aussprache ab etwa 16.15 Uhr abstimmen wird. Darüber hinaus soll die Regierung gegenüber „allen Verantwortlichen“ die besondere Bedeutung der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen für einen erfolgreichen Transformationsprozess in Ägypten hervorheben.

Ebenso solle die Regierung „unmissverständlich“ klarmachen, dass die freie Betätigung der deutschen politischen Stiftungen für Deutschland von großer Bedeutung ist für die weitere Unterstützung der demokratischen und wirtschaftlichen Entwicklung Ägyptens. Schließlich soll die Regierung den Bundestag über ihre entsprechenden Aktivitäten und deren Ergebnisse kurzfristig unterrichten.

Anklage gegen Mitarbeiter der Adenauer-Stiftung

Die ägyptische Seite habe am 6. Februar offiziell bekanntgegeben, dass gegen Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kairo Anklage wegen angeblicher verbotener Aktivitäten und illegaler Annahme von Geldern aus dem Ausland erhoben wurde, heißt es in dem Antrag. Die Vorwürfe der ägyptischen Staatsanwaltschaft gegenüber der Stiftung seien haltlos, schreiben die Fraktionen.

Das Vorgehen der Behörden verletze rechtsstaatliche Prinzipien wie Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit. „Dieser Umgang mit einer deutschen politischen Stiftung ist vollkommen inakzeptabel“, betonen die Abgeordneten weiter. Er widerspreche dem Geist der Berliner Erklärung, durch die am 12. August 2011 die deutsch-ägyptische Transformationspartnerschaft begründet worden sei.

Engagement für den demokratischen Wandel

Die Anklage gegen die Mitarbeiter der Stiftung sei umso unverständlicher, als Deutschland sich umfassend, auch finanziell, und stets in Absprache mit der ägyptischen Seite für den demokratischen Wandel in Ägypten engagiere. Auf europäischer Ebene habe Deutschland mit besonderem Einsatz die friedliche Revolution in Ägypten unterstützt.

Bilateral wolle Deutschland ägyptische Schulden in Höhe von 240 Millionen Euro umwandeln, die in Entwicklungsprojekte fließen sollen. Daneben stelle Deutschland 140 Millionen Euro für den Aufbau demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen in der gesamten Region zur Verfügung, von denen Ägypten maßgeblich profitiere, heißt es in dem Antrag. (vom)

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