Säumniszuschläge in der Krankenversicherung
Union und FDP wollen Menschen, die ihre Krankenversicherungsbeiträge nicht zahlen können, vor „sozialer Überforderung“ schützen. Deshalb sollen die Säumniszuschläge für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zuvor nicht Versicherte sinken und ein Notlagentarif in der Privaten Krankenversicherung eingeführt werden. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/13079) wird der Bundestag am Freitag, 14. Juni 2013, in zweiter und dritter Lesung auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (17/13947) befinden. Für die Debatte ist eine Stunde angesetzt.
Die Debatte wird live ab 10 Uhr im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.Bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Neuregelung des Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Im Entwurf heißt es, im Jahr 2007 sei mit der Neuregelung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes allen Menschen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall der Zugang zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung eröffnet wurden. Seit der Einführung dieser „Pflicht zur Versicherung“ sei ein Ausschluss aus der Krankenversicherung bei Nichtzahlung der Beiträge nicht mehr möglich.
In der GKV sei für freiwillig und bisher nicht Versicherte ein erhöhter Säumniszuschlag in Höhe von fünf Prozent des rückständigen Beitrags erhoben worden - dies habe die „Verpflichtung zur Beitragsszahlung“ durchsetzen und dem „Schutz der Solidargemeinschaft“ dienen sollen. Es habe sich allerdings gezeigt, dass der erhöhte Säumniszuschlag das Problem der Beitragsrückstände „nicht gelöst, sondern verschärft“ habe.
Notlagentarif für Beitragsschuldner
Für privat Versicherte gelte seither, dass ihr Vertrag ruhend gestellt werde, wenn sie ihrer Pflicht zur Beitragszahlung nicht nachkämen und die Leistungen auf ein „Notfallniveau herabgesetzt“ würden. In der Praxis hätten aber auch diese Regelungen „nicht den gewünschten Effekt, Beitragsschuldner vor weiterer Überschuldung zu schützen“.
Deshalb will die Koalition für freiwillig und vorher nicht Versicherte in der GKV künftig den regulären Säumniszuschlag von einem Prozent des rückständigen Beitrags einführen, der für alle anderen Versicherten auch gilt. In der privaten Versicherung soll es für Beitragsschuldner einen Notlagentarif geben. Dieser soll ausschließlich Leistungen beinhalten, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und von Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind.
Anträge der Opposition
Die Abgeordneten werden auch über mehrere Anträge der Opposition abstimmen: So fordert auch die SPD (17/12069) eine Senkung der Säumniszuschläge für Beitragsschuldner und spricht sich zudem für eine Begrenzung der rückwirkenden Beitragspflicht aus.
Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (17/5524) eine Regelung, nach der Vertragsärzte und Vertragszahnärzte gesetzlich dazu verpflichtet werden, die privat Versicherten im Basistarif ebenso wie die gesetzlich Versicherten zu behandeln. In einem zweiten Antrag (17/10119) fordern die Abgeordneten die Abschaffung der privaten Krankenversicherung als Vollversicherung. Sie soll nach dem Willen der Fraktion künftig auf das Geschäftsfeld der Zusatzversicherung für medizinisch nicht relevante Leistungen begrenzt werden. (suk/12.06.2013)