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Verkehr

Linke: Nachtflugverbot für Flughafen BER

Ein Nachtflugverbot für den Hauptstadtflughafen bleibt umstritten.

Ein Nachtflugverbot für den Hauptstadtflughafen bleibt umstritten. (picture-alliance/ZB)

Die Bundesregierung soll einem Antrag des Landes Brandenburg folgen und einer Ausweitung des Nachtflugverbotes am noch nicht fertiggestellten Hauptstadtflughafen BER von 22 bis 6 Uhr zustimmen. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/971), den der Bundestag am Donnerstag, 3. April 2014, in einer 45-minütigen Aussprache ab etwa 18.15 Uhr berät. Im Anschluss soll über den Antrag abgestimmt werden. In Reaktion auf ein erfolgreiches Volksbegehren für ein erweitertes Nachtflugverbot hat Brandenburg einen entsprechenden Antrag bei der Gesellschafterversammlung des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) vorgelegt, dem sich der Bund nun anschließen soll.

„Vorsorglicher Gesundheitsschutz“

Neben den Ländern Brandenburg und Berlin ist auch der Bund mit 26 Prozent Gesellschafter des Flughafens. Da Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung aber mindestens 75 Prozent der abgegebenen Stimmen erfordern, sind keine Beschlüsse ohne die Zustimmung des Bundes möglich.

Zur Begründung schreibt die Fraktion, dass Lärm krank mache. Eine Ausweitung des Nachtflugverbotes sei daher vorsorglicher Gesundheitsschutz. Unabhängig ihrer konkreten Führung würden die Flugrouten des BER schließlich über hoch verdichtetes Siedlungsgebiet führen, wodurch über 8.500 Menschen vom Fluglärm betroffen wären.

„Betriebszeiten verkürzen“

Zudem sei eine ungestörte Nachtruhe Schutzgegenstand des Luftverkehrsgesetzes. Eine Änderungsgenehmigung der Nachtruhe sei nun „der effizienteste Weg“, um eine Verkürzung der Betriebszeiten des Flughafens zu realisieren.

Auf diesem Weg würden ein „zeit- und kostenintensives Planänderungsverfahren umgangen sowie dem Willen- und Schutzbedürfnis“ der Bürger Rechnung getragen, begründet die Fraktion ihren Antrag. (jbb/02.04.2014)

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