Mattfeldt fragt nach dem Verkauf der Dea AG
Fracking in Deutschland, Twitterverbot in der Türkei, Haftpflichtprämien für Hebammen – insgesamt 54 Fragen zu ganz unterschiedlichen Themen haben die Abgeordneten für die Fragestunde des Bundestages (18/947) am Mittwoch, 2. April 2014, vorgelegt. Die Fragestunde wird ab etwa 13.30 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Der CDU-Abgeordnete Andreas Mattfeldt erkundigt sich dann nach der Haltung der Bundesregierung zum Verkauf der Dea AG. Auf dem Höhepunkt der Krimkrise war Mitte März publik geworden, dass der deutsche Energiekonzern RWE plant, seine Öl- und Energietochter zu veräußern. Den Zuschlag erhielt die Investorengruppe LetterOne um den zweitreichsten russischen Oligarchen Michail Fridman. Für den Haushaltspolitiker Mattfeldt ein Unding. Warum die Bundesregierung besser ein Veto gegen das Geschäft eingelegt hätte, erklärt der Abgeordnete aus dem niedersächsischen Verden im Interview:
Herr Mattfeldt, wie finden Sie, dass RWE die Tochterfirma Dea an LetterOne verkauft hat?
Ich habe damit große Schwierigkeiten. Wir diskutieren derzeit doch über härtere Sanktionen gegen Russland. International sind sich alle einig, dass die Annexion der Krim zu ahnden ist. Und in dieser Situation wird ein deutsches Gas-Unternehmen an den zweitreichsten russischen Oligarchen verkauft – das ist nicht hinnehmbar.
Die Bundesregierung hat offenbar nichts gegen diesen Verkauf einzuwenden. Ein Veto wird sie nicht einlegen. Ist das ein Fehler?
Russlands Präsident Wladimir Putin belächelt doch schon jetzt die verhängten Sanktionen. Dass man nun einerseits wirtschaftliche Sanktionen fordert, andererseits Geschäfte mit russischen Investoren einfach durchwinkt, macht es nicht besser. Gerade solche Gas-Deals wie zwischen RWE und LetterOne halte ich für äußerst problematisch.
Bislang hat die EU Einreiseverbote gegen 33 Personen aus Russland und der Ukraine verhängt und deren Konten gesperrt. Vor wirtschaftlichen Sanktionen schreckt man offenbar noch zurück…
…ja, das ist halbherzig. Anstatt die Verletzung des Völkerrechts, die Russland mit der Annexion der Krim begangen hat, wirklich zu ahnden, zieht man sich zurück. Die Bundeskanzlerin und der Finanzminister haben signalisiert, dass sie wirtschaftliche Sanktionen gegen Russland in Betracht ziehen – auch wenn diese für Deutschland schmerzhaft sein könnten. Aber zwischen ihrem Reden und ihrem Handeln besteht ein Unterschied.
Eigentlich wollte die Kanzlerin die gesamte deutsche Energiepolitik wegen der Krim-Krise „neu betrachten“. Wie passt das zusammen?
Es passt überhaupt nicht zusammen. Mit dem Verkauf der Dea AG wandern schließlich enorme Gasvorkommen, die sich das Unternehmen nicht nur in Deutschland, sondern auch vor Libyen und Ägypten gesichert hatte, in russische Hand. Und nicht nur das: Auch der größte deutsche Erdgasspeicher im niedersächsischen Rehden, derzeit Eigentum der BASF-Tochter Wintershall, sollen an den russischen Gas-Konzern Gazprom gehen.
Aber wächst Deutschlands Abhängigkeit von Russland wirklich? Für die Anteile an dem Erdgasspeicher sichert sich die BASF den Zugang zu russischen Öl- und Gasquellen.
Ja, aber der russische Rechtsstaat ist nicht der deutsche Rechtsstaat. Sollte sich die Lage weiter verschärfen, befürchte ich, dass Russland den Deutschen den Zugang zu diesen Quellen sofort verwehrt. Man braucht kein Prophet zu sein, um das kommen zu sehen.
Trotzdem sieht die Bundesregierung keinen Anlass einzuschreiten.
Bislang nicht. Die Bundesregierung könnte sich aufgrund der besonderen Sicherheitslage auf das Außenwirtschaftsgesetz berufen. Dies gäbe ihr die Möglichkeit, ein Veto gegen einen Kauf deutscher Firmen durch Nicht-EU-Unternehmen auszusprechen. Doch dazu ist man anscheinend nicht bereit.
Was erwarten Sie von der Bundesregierung?
Ich hätte erwartet, dass sie zu dem Schluss kommt, dass in der derzeitigen Lage ein Ausverkauf deutscher – oder besser von deutschen Firmen gesicherter – Gasvorkommen an russische Investoren nicht zu billigen ist und sie daher ein Veto einlegt.
(sas/31.03.2014)