Finanzdatenaustausch Thema im Bundestag
Der Kampf gegen die Steuerhinterziehung ist ein Schwerpunkt der Politik in der Europäischen Union und anderen Industrie- und Schwellenländern. Um möglicherweise unversteuerten Erträgen im Ausland auf die Spur zu kommen, haben die Bundesrepublik und 50 weitere Staaten am 29. Oktober 2014 eine Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten unterzeichnet, die mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (18/5919, 18/6291) in Kraft gesetzt werden soll. Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 12. November 2015, in zweiter und dritter Beratung mit dieser Vereinbarung sowie mit dem Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (18/5920, 18/6290), mit dem der Vertragsinhalt in deutsches Recht umgesetzt wird. Außerdem stehen in der um 15.10 Uhr beginnenden rund 45-minütigen Debatte mehrere Oppositionsanträge zur Kapitalertragsbesteuerung zur Abstimmung. Der Finanzausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/6667).
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Datenaustausch zwischen den Finanzverwaltungen
Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit ist es nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, „die Zusammenarbeit zu intensivieren, insbesondere durch Ausbau des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten als wirksames Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten“. Mit der Vereinbarung würden sich die Vertragsparteien verpflichten, die für Besteuerungsverfahren in anderen Vertragsstaaten erforderlichen Informationen über Finanzkonten regelmäßig zu erheben und dem anderen Vertragsstaat zu übermitteln.
Finanzinstitute müssen daher in Zukunft einmal im Jahr bestimmte Daten von Konten übermitteln, damit die Bundesrepublik ihrer Verpflichtung zum Austausch von Finanzinformationen nachkommen kann. Zur Begründung heißt es, in den zurückliegenden Jahren hätten sich grenzüberschreitender Steuerbetrug und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu einer erheblichen Herausforderung für die Steuerverwaltungen der einzelnen Staaten entwickelt. „Der gestiegenen Anzahl von Möglichkeiten, international investieren und sich aufgrund fehlender steuerrechtlicher Transparenz einer korrekten Besteuerung entziehen zu können, kann mit einem zeitnahen Austausch steuerrelevanter Informationen zwischen den Finanzverwaltungen der einzelnen Staaten begegnet werden“, erwartet die Bundesregierung.
Anträge der Opposition
Außerdem geht es in der Debatte um drei Anträge der Oppositionsfraktionen. Die Fraktion Die Linke fordert die Abschaffung der Abgeltungsteuer. Die Besteuerung von Kapitalerträgen soll stattdessen wieder mit dem persönlichen Steuersatz der Steuerpflichtigen erfolgen, heißt es in einem Antrag (18/2014) der Fraktion. Die Einführung der im Vergleich zum persönlichen Steuersatz unter Umständen niedrigeren Abgeltungsteuer sei mit Eindämmung der Steuerflucht begründet worden.
Diese Begründung sei aber durch das faktische Ende des Bankgeheimnisses auf internationaler Ebene hinfällig geworden. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (18/6064), dass sämtliche Kapitalerträge im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt anzugeben sind. Veräußerungsgewinne sollen grundsätzlich progressiv besteuert werden.
Im dritten Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6065), dass die Banken alle Kapitalerträge für das Besteuerungsverfahren ab 2016 an das Bundeszentralamt für Steuern beziehungsweise an die zuständigen Finanzbehörden melden müssen - und zwar unabhängig von Wohnsitz und Steuerpflicht des Anlegers. Zugleich wird gefordert, dass die gemeldeten Daten durch das „strikte deutsche Steuergeheimnis“ geschützt werden, „um sicherzustellen, dass diese Daten nicht für andere Zwecke verwendet werden oder an andere Stellen weitergeleitet werden“. (hle/09.11.2015)