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Recht

Prüfungsergebnisse sollen aussagekräftiger werden

Ordner mit Belegen, Taschenrechner und Stift

Der Bundestag stimmt über die Reform der Abschlussprüfungen ab. (picture-alliance/chromorange)

Ein weiterer Baustein zur Finanzmarktregulierung steht am Donnerstag, 17. März 2016, zur Verabschiedung. Das von der Bundesregierung eingebrachte Abschlussprüfungsreformgesetz (18/7219) mit den vom Rechtsausschuss vorgenommenen Änderungen (18/7902) wird zuvor ab etwa 14 Uhr 45 Minuten lang debattiert. Das Bundesgesetz soll neue EU-Bestimmungen zur Prüfung der Geschäftsabschlüsse insbesondere von Finanzinstituten in nationales Recht umsetzen. Es soll am 17. Juni 2016 in Kraft treten, an dem auch die zugrunde liegenden EU-Rechtsakte wirksam werden.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

„Unternehmen von öffentlichem Interesse“, für die die Neuregelung gelten soll, sind neben Banken und Versicherungen auch andere, kapitalmarktorientierte Unternehmen. Der Stellungnahme des Normenkontrollrates zufolge fallen in Deutschland derzeit rund 3.100 Unternehmen in diese Kategorie.

Lehren aus der Finanzkrise

Grund für die Neuregelung war, wie die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt, die Rolle der Abschlussprüfer in der Finanzkrise. Die Europäische Kommission habe dazu im Oktober 2010 das Grünbuch „Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise“ vorgelegt, auf das die jetzt umzusetzenden EU-Rechtsakte zurückgingen.

Ziel sei „insbesondere eine Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen sowie eine Steigerung der Aussagekraft des Prüfungsergebnisses und damit letztlich eine Stärkung des Binnenmarktes“. Daneben solle der von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dominierte Markt der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse auch für kleinere Konkurrenten geöffnet werden.

Ausnahmen für Sparkassen und Genossenschaften

Im europäischen Recht eingeräumte Mitgliedstaatenwahlrechte würden in weitem Umfang ausgeübt, schreibt die Bundesregierung. Das betreffe insbesondere Ausnahmen für Sparkassen und genossenschaftliche Finanzinstitute. Insgesamt blieben „die im deutschen Recht verankerten Grundprinzipien soweit wie möglich unverändert“, schreibt die Bundesregierung.

Der Gesetzentwurf sieht Änderungen bei einer Vielzahl von Gesetzen vor, darunter dem Handelsgesetzbuch, dem Publizitätsgesetz, dem Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz, dem Genossenschaftsgesetz und dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Einem Teil der nach EU-Recht erforderlichen Änderungen sei bereits in dem schon im Juli 2015 eingebrachten Entwurf eines Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (18/6282) Genüge getan, schreibt die Bundesregierung.

Änderungs- und Entschließungsantrag

Abgestimmt wird auch über einen Änderungsantrag (18/7906) und einen Entschließungsantrag (18/7907) von Bündnis 90/Die Grünen (18/7906). Im Entschließungsantrag fordert die Fraktion unter anderem, die Höchstdauer von Abschlussprüfungsmandaten für Unternehmen von öffentlichem Interesse bei zehn Jahren zu belassen, wie es die Abschlussprüfungsverordnung vorsieht.

Darüber hinaus fordert die Fraktion, „Joint Audits“ (Gemeinschaftsprüfungen) vorzuschreiben, um der hohen Marktkonzentration entgegenzuwirken, und das von der Abschlussprüfungsverordnung vorgesehene Verbot von Nichtprüfungsleistungen unangetastet zu lassen (was auch Gegenstand des Änderungsantrags ist). (pst/17.03.2016)

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