Finanzielle Hilfen für Milchbetriebe erörtert
Der Deutsche Bundestag hat sich der schlechten Entwicklung der Rohstoffpreise auf dem Milchmarkt angenommen. Die Abgeordneten haben in erster Lesung am Donnerstag, 10. November 2016, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (18/10237) beraten. Das sogenannte Milchmarktsondermaßnahmengesetz soll unter anderem den Weg bereiten für finanzielle Beihilfen an Milchwirte, die ihre Produktion nicht steigern. Der Bundestag überwies die Vorlage zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.
Darüber hinaus soll durch die Änderung des Einkommensteuergesetzes ermöglicht werden, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebe Gewinnschwankungen nachträglich für drei zurückliegende Jahre glätten können. Begründet wird diese Maßnahme damit, dass Ernteausfälle infolge des Klimawandels vermehrt zu schwankenden Gewinnen und schlechten Ertragslagen führen würden. Die Glättungsregelung soll auf neun Jahre befristet werden. (eis/10.11.2016)