Bessere Information über die Qualität der Internetzugänge
Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am Donnerstag, 1. Dezember 2016, einer Verordnung der Bundesregierung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (18/8804, 18/8934 Nr. 2) zugestimmt. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu der Verordnung der Netzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (18/10508).
Produktinformationsblatt für Kunden
Ziel der Verordnung ist es der Regierung zufolge, Kunden von Telekommunikationsunternehmen bessere Informationen über die Qualität ihrer Internetzugänge zur Verfügung zu stellen. So sollen Unternehmen ihren Kunden vor Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt aushändigen, das die wesentlichen Vertragsbestandteile aufzeigt.
Darin müssen Anbieter die Vertragslaufzeiten, die minimale, normalerweise zur Verfügung stehende und die maximale Datenübertragungsrate ebenso nennen wie die Rahmenbedingungen zu einer etwaigen Reduzierung der Datenübertragungsrate („Drosselung“). Auch nach der Freischaltung des Anschlusses sollen die Kunden zusätzliche Informationen erhalten: So gibt es für die Kunden einen Rechtsanspruch auf Information zur aktuellen Datenübertragungsrate ihrer Mobilfunk- beziehungsweise Festnetzanschlüsse.
Entschließungsantrag der Grünen abgelehnt
Abgelehnt wurde bei Enthaltung der Linken ein Entschließungsantrag der Grünen (18/10525), in dem die Regierung unter anderem aufgefordert worden war, Mindestanforderungen an die Dienstequalität festzulegen, etwa dass die normalerweise zur Verfügung stehende Datenübertragungsrate mindestens für 95 Prozent eines Tages zur Verfügung stehen soll.
Auch sollte in Werbung und Marketing die normalerweise zur Verfügung stehende Datenübertragungsrate als maßgeblicher Wert angegeben werden müssen. (sas/01.12.2016)