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Jugend

Beate Walter-Rosenheimer rückt Jugendliche in den Fokus

Kind auf Fahrrad in Flüchtlingsunterkunft

Stabwechsel bei der Kiko: neue Vorsitzende Beate Walter-Rosenheimer mit Vorgänger Norbert Müller und Kiko-Maskottchen (DBT/Melde)

Kinderrechte in Flüchtlingsunterkünften war das Thema in einem öffentlichen Expertengespräch der Kinderkommission (Kiko) am Mittwoch, 30. November 2016, unter der Leitung von Beate Walter-Rosenheimer (Bündnis 90/Die Grünen). Die Abgeordnete übernahm zudem den Vorsitz der Kommission von Norbert Müller (Die Linke).

„Jugendliche sind selten im Fokus“, sagte Beate Walter-Rosenheimer zu den Schwerpunkten ihres Vorsitzes in der Kinderkommission. Für die Arbeit ihres Kollegen und Vorgängers Norbert Müller fand sie lobende Wort: „Es war ein gutes Jahr mit vielen Themen, die auch öffentlich Widerhall gefunden haben.“ Ins Zentrum ihrer Zeit als Vorsitzende wolle sie besonders die Themen junge Geflüchtete, Jugend und Extremismus sowie queere Jugendliche stellen, so Walter-Rosenheimer.

Situation in Gemeinschaftsunterkünften

„Es ist schwierig, allgemeingültige Aussagen zu treffen, ob die Rechte der Kinder in Unterkünften verletzt werden oder nicht“, sagte Dominik Bär, Mitarbeiter in der Monitoring-Stelle für die UN-Kinderrechtskonvention. Das Institut hatte Kinder in Gemeinschaftsunterkünften nach ihrer Situation befragt. Die Standards in den Unterkünften hängen dabei sowohl von der Trägerschaft, von den Bundesländern und teilweise auch den Kommunen ab.

Untersucht wurden zwei neue, relative kleine Einrichtungen in Hessen und Brandenburg. „Wir wollten eigentlich von den Trägerstruktur unterschiedliche Unterkünfte untersuchen“, sagte Bär. Jedoch habe bei den größeren, älteren Unterkünften kein Interesse geherrscht. „In den meisten Fällen ist das Ganze für uns eine Blackbox.“ 

Bundeseinheitliche Standards umsetzen

„In den von uns untersuchten Einrichtungen gab es keine Sprachkurse für Kinder und Jugendliche“, sagte Bär. Deren Umsetzung sei dort vor allem aufgrund der Schulpflicht oft schwierig gewesen. Auch die eingeschränkte Nutzung von Spielplätzen und wenige Freizeitmöglichkeiten würden die Kinder belasten.

Der Experte plädierte dafür, bundeseinheitliche Standards umzusetzen. Ein Anfang könnten die Mindeststandards zum Schutz von Kinder und Frauen sein, die vom UN-Kinderhilfswerk Unicef und anderen Organisationen erarbeitet worden seien. Über den Schutz von Kindern und Frauen hinaus müssten aber weitere Vorgaben zum Gewaltschutz, zu Verpflegungs- und Bildungsmöglichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften, geschaffen werden.

 „Kinderrechte sollten für alle Kinder gelten“

An einem konkreten Beispiel beschrieb Romeo Franz, Geschäftsführer der Hildegard-Lagrenne-Stiftung, die Situation von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftsunterkünften. Im Frühjahr 2016 führte die Stiftung eine Studie in einer Aufnahmeeinrichtung in Bamberg durch, in der sich Mitte Juni 300 Personen, davon 230 Kinder, befanden. Auf dem früheren US-Militärgelände hätten Familien, Frauen und Alleinstehende auf engstem Raum zusammengelebt, so Franz. Zudem habe es keine Möglichkeit gegeben, Zimmer abzuschließen, um für Frauen und Kinder Privatsphäre zu garantieren. „Diese Einrichtung diente nicht der kindgerechten Behandlung, sondern eher der Abschreckung.“ Man habe die Menschen so schlecht behandelt, dass sie nicht wiederkommen wollten.

Neben fehlenden Kochmöglichkeiten und dem Verbot, Nahrungsmittel mit auf das Zimmer zu nehmen, sei auch die ärztliche Behandlung, Hygienmaßnahmen und der Schulunterricht nur in Minimalmaßen vorhanden gewesen. „Diese Situation ist schwer nachzuvollziehen“, sagt Franz, „denn Kinderrechte sollten für alle Kinder gelten.“ (lau/01.12.2016)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Romeo Franz, Geschäftsführer der Hildegard-Lagrenne-Stiftung
  • Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle für die UN-Kinderrechtskonvention
  • Dominik Bär, Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Monitoring-Stelle der UN-Kinderrechtskonvention

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