Gabi Weber
Keramikmalerin SPD
Geboren am 24. März 1955 in Ebernhahn.
1961 bis 1969 Grund- und Hauptschule; 1970 bis 1973 Realschulabschluss (auf dem 2. Bildungsweg, Abendschule); 1969 bis 1972 Berufsausbildung zur Keramikmalerin; 1980 bis 1982 DGB Ausbildung zur hauptamtlichen Gewerkschaftssekretärin.
1972 bis 1978 Keramikmalerin; 1978 bis 1979 Sozialakademie Dortmund; 1979 bis 1980 Keramikmalerin; 1980 bis 2001 Gewerkschaftssekretärin DGB Kassel, Rhein-Lahn und Koblenz.
1969 Eintritt in die Gewerkschaft Chemie, Papier, Keramik (CPK); 1993 bis 1995 Kreisvorsitzende des DGB Rhein-Lahn (Wahlamt); 2001 bis 2015 Vorsitzende der DGB Region Koblenz (Wahlamt); 2001 bis 2010 Vorsitzende der AWO Wirges, seit 2010 stellvertretende Vorsitzende; seit 2002 Mitglied Notruf Frauen für Frauen e. V..
1972 Eintritt in die SPD; 1974 bis 1986 Mitglied der Ortsvereinsvorstände am jeweiligen Wohnort; seit 2012 stellvertretende Vorsitzende im SPD-Ortsverein Wirges; 2012 bis 2020 Vorsitzende des SPD-Gemeindeverbandes Wirges.
Seit 1994 Mitglied verschiedener Ausschüsse des Kreistages Westerwald; 1998 bis 2003 Verbandsgemeinderat Wirges; seit 2009 Mitglied Stadtrat Wirges und diverser Ausschüsse.
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ()
- 1. Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses gemäß Artikel 45a Abs. 2 GG ("Beraterverträge") ()
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste
Rheinland-Pfalz
Wahlkreis 204: Montabaur
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stadt Wirges, Wirges,
- Mitglied des Stadtrates
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Arbeiterwohlfahrt -Ortsverein Wirges, Wirges,
- Stellv. Vorsitzende
- Deutsche Afrika Stiftung e.V., Berlin,
- Stellv. Vorsitzende
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.