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05.04.2016 Menschenrechte — Antrag — hib 190/2016

Einschränkungen der Arbeit von NGOs

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beklagt zunehmende Einschränkungen bei der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen (NGO) in vielen Ländern der Welt. „Die Rechte, die zivilgesellschaftliches Engagement schützen und stützen, sind in zahlreichen Dokumenten kodifiziert - allen voran in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Internationalen Pakt über die bürgerlichen und sozialen Rechte“, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (18/7908), der in der nächsten Woche auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Trotzdem lebten heute sechs von sieben Menschen in Ländern, in denen das Recht auf Meinungsfreiheit, auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit beschränkt werde.

Die Einschränkung des Handlungsspielraums der Zivilgesellschaft sei dabei keineswegs nur Praxis von autoritären oder diktatorischen Regimes, sondern auch demokratischer Staaten. Alle drei Staatsgewalten sowie die Medien würden systematisch zur Einschränkung des öffentlichen Raumes für die Zivilgesellschaft benutzt, im legislativen Bereich etwa durch Anti-Terror-, Medien-, Steuer- und Strafgesetze. „Explizite NGO-Gesetze wurden allein in den letzten drei Jahren in über 60 Staaten verabschiedet“, heißt es im Antrag weiter. Insbesondere zwei Hauptdruckmittel fänden dabei Anwendung: die Pflicht zur Registrierung als „ausländischer Agent“ und die Beschränkung der Nutzung ausländischer Finanzmittel, welche als ausländische Einmischung in staatliche Souveränität diffamiert würden.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, solch zunehmende Einschränkungen in der Außen-, Entwicklungs- und Wirtschaftspolitik stärker zu berücksichtigen. So solle die Bundesregierung den Dialog mit zivilgesellschaftlichen Kräften grundsätzlich stärken und diese gezielt fördern, „um ihre Bedeutung für eine lebendige Demokratie deutlich zu machen“. Mehr Aufmerksamkeit soll zudem auf dem Umgang mit Menschenrechtsverteidigern in bilateralen Beziehungen zu anderen Ländern liegen. Einschränkungen von Handlungsspielräumen der Zivilgesellschaft durch die Entwicklungs-, Außen- und Handelspolitik der EU beziehungsweise der Bundesrepublik sollen vermieden werden. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf den temporären Schutz besonders gefährdeter zivilgesellschaftlicher Akteure, die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern und den EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie.

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