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Inneres

Bundestag schlägt 5. August als Gedenktag vor

Der 5. August könnte ein Gedenktag für die Vertriebenen werden.

Der 5. August könnte ein Gedenktag für die Vertriebenen werden. (dpa)

Nach einer teilweise emotional geführten Debatte hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Februar 2011, den Antrag der Koalitionsfraktionen zu „60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ (17/4193, 17/4651) mit den Stimmen von Union und FDP verabschiedet. Ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/4693) wurde abgelehnt. Im Antrag würdigen CDU/CSU und FDP die „Charta der Heimatvertriebenen“ vom 5. August 1950 als „wesentlichen Meilenstein auf dem Weg zur Integration und Aussöhnung“ und die Verdienste der Vertriebenen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten nach dem Zweiten Weltkrieg. Außerdem fordern sie die Bundesregierung auf, den 5. August als möglichen nationalen Gedenktag für die Opfer der Vertreibung zu prüfen.

CDU/CSU: Erinnerung aufbewahren und weitergeben

In der Debatte sprach der Heilbronner CDU-Abgeordnete Thomas Strobl von der Notwendigkeit, in nächster Zeit die von der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ betreute Dauerausstellung zur Geschichte der 14 Millionen deutschen und der nichtdeutschen Vertriebenen zu eröffnen. Ihr Schicksal solle als „Mahnmal“ für alle Vertreibungen der Gegenwart dienen.

Strobl wies darauf hin, dass auch der baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus kurz vor Beginn der Bundestagsdebatte die Forderung erhoben habe, den 5. August zum nationalen Gedenktag zu erheben. Die Erinnerungen an Flucht und Vertreibung müssten „aufbewahrt und weitergegeben werden“ an kommende Generationen, betonte der CDU-Abgeordnete.

SPD: Es gab kein Recht auf Rache

Der SPD-Abgeordnete und Bundestagsvizepräsident Dr. Wolfgang Thierse kritisierte den Antrag dagegen scharf. Die „Charta der Heimatvertriebenen“ sei ein historisches Dokument, das zur Integration in der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg beigetragen haben möge. Andere Formulierungen seien jedoch aus heutiger Sicht kritisch zu bewerten: So heiße es dort beispielsweise, die Vertriebenen verzichteten auf „Rache und Vergeltung“. Die Deutschen hätten „nach dem von ihnen begonnenen Krieg und den von ihnen begangenen Verbrechen“ kein Recht auf Rache gehabt, sagte Thierse.

Auch dass die Vertriebenen in der Charta als die „vom Leid dieser Zeit am schwersten Betroffenen“ bezeichnet werden, sei angesichts des Holocausts und der Millionen Kriegstoten eine „Anmaßung“, so Thierse. Der SPD-Abgeordnete, dessen Familie nach dem Zweiten Weltkrieg aus Breslau (heute Wrocław in Polen) vertrieben worden ist, bezeichnete den Antrag angesichts der aktuellen Annäherung zwischen Polen und Deutschen als „Rückschritt“.

FDP: Vertreibung darf als Unrecht empfunden werden

Der Berliner FDP-Abgeordnete Lars Lindemann betonte hingegen, dass es „Teil der deutschen Staatsräson“ sei, zur Schuld zu stehen, die die Nationalsozialisten auf Deutschland gehäuft hätten. Deutschland habe sich intensiv mit seiner Geschichte auseinandergesetzt und sei inzwischen ein „geachtetes Mitglied der europäischen Gemeinschaft“.

Deshalb dürften die Deutschen heute auch die „Erfahrung der Vertreibung aufnehmen und ihr einen Platz geben“. Vertreibung dürfe „als Unrecht empfunden werden“.

Linke: Verdrehung historischer Tatsachen

Dr. Lukrezia Jochimsen von der Linksfraktion griff den Antrag scharf an und bezichtigte ihn der „Geschichtsklitterung“ und der „Verdrehung historischer Tatsachen“. Durch seine Annahme würden die Regierungsfraktionen „das Ansehen dieses Hohen Hauses schädigen“, sagte Jochimsen.

Sie zählte mehrere Namen von Unterzeichnern der Charta der Vertriebenen auf, die wichtige Positionen in der NSDAP beziehungsweise in der SS bekleidet hätten und bezeichnete den Antrag als „Skandal“.

Grüne: Affront gegen die osteuropäischen Partner

Von einem „Affront gegen die osteuropäischen Partner“ sprach Volker Beck, Kölner Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen. Dass die Vertreter der Vertriebenen in ihrer 1950 verfassten Charta den „Mythos der unschuldigen Opfer“ aufrechterhalten wollten, sei „historisch und psychologisch nachzuvollziehen“.

Man müsse es deshalb aber heute nicht gutheißen, so der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion. Er plädierte dafür, nicht den 5. August, sondern den 20. Juni und damit den „Weltflüchtlingstag“ der Vereinten Nationen zum nationalen Gedenktag an die Opfer der Vertreibung zu erheben.

Steinbach wirft Opposition „überhebliche Sicht“ vor

In einer Kurzintervention am Ende der Debatte sagte Erika Steinbach, CDU-Abgeordnete und Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, dass die vertriebenen Deutschen nicht mehr Schuld an den NS-Verbrechen gehabt hätten als andere Deutsche. München habe als „Hauptstadt der Bewegung“ gegolten, trotzdem seien die Münchner nicht vertrieben worden.

Sie warf den Oppositionsfraktionen eine „heutige, überhebliche Sicht“ auf die Charta der Vertriebenen sowie mangelndes Mitgefühl vor. (ktk)

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