+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Jugend

Kinderfreundlicheres Grundgesetz gefordert

Marlene Rupprecht

(DBT/Melde)

Es steht nicht zur Debatte ob, sondern nur noch wann Kinderrechte in Deutschland Verfassungsrang bekommen. Das sagt Marlene Rupprecht (SPD), Vorsitzende der Kinderkommission (Kiko) des Bundestages, für die die bestehende Rechtsstellung von Kindern in Deutschland „nicht mehr zeitgemäß“ ist. Darüber, dass Kinder eines besonderen Schutzes bedürfen, war sie sich mit den Gästen des vom Aktionsbündnis Kinderrechte unter der Schirmherrschaft der Kiko veranstalteten Symposiums „Die verfassungsrechtliche Verankerung der Rechte des Kindes in Deutschland“ am Montag, 14. Februar 2011, im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestages in Berlin einig.

Kinderrechte ins Grundgesetz

Unter dem Motto: „Kinderrechte ins Grundgesetz! Aber wie?“ versuchte die Kiko, ebenfalls vertreten durch Diana Golze (Die Linke) und Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen), zusammen mit dem Aktionsbündnis Kinderrechte die Frage zu beantworten, mit welchem Ziel Kinderrechte in die Verfassung aufgenommen werden sollen und wie explizit sie ausformuliert werden müssen. Zum Aktionsbündnis Kinderrechte haben sich Unicef, das Kinderhhilfswerk der Vereinten Nationen, sowie der Deutsche Kinderschutzbund, das Deutsche Kinderhilfswerk und die Deutsche Liga für das Kind zusammengeschlossen.

Anne Lütkes, Vorstandsmitglied von Unicef Deutschland und des Deutschen Kinderhilfswerks, hob hervor, dass die amtierende Bundesregierung einen großen Schritt in Richtung Verbesserung der Kinderrechte getan habe, indem sie die lange gehegten Vorbehalte der Bundesrepublik gegenüber der im Jahr 1990 in Kraft getretenen UN-Kinderrechtskonvention zurückgezogen habe.

„Aber ich bin überzeugt, dass wir eine Verfassungsänderung brauchen, um die subjektiven Rechte der Kinder klarzustellen“, sagte sie.

„Kinderrechtskonvention verpflichtet nicht“

Dr. Birgit Spießhofer, Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, sah jedoch keine rechtlich bindende Verpflichtung, die sich aus der UN-Kinderrechtskonvention ableite, dem Schutz von Kinderrechten Verfassungsrang einräumen zu müssen. „Bundes- und Ländergesetze müssen nur den Zielen entsprechen“, sagte sie. Dennoch schätze der Anwaltsverein einer Aufwertung der Kinderrechte als hilfreich ein.

Der Anwaltsverein schlug vor, dass Artikel 6 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt, explizit um den Begriff Kinder erweitert werden solle.

„Die Schutzpflicht sollte aufgewertet werden und herausstellen, dass der Staat auch gegenüber privaten Einrichtungen tätig werden muss, die dem Schutz des Kindes verpflichtet sind“, sagte Spießhofer mit Blick auf die in den vergangenen Jahren wiederholt veröffentlichten Missbrauchsfälle an Internaten, Schulen und Kinderheimen.

„Förderung ist mehr als Schutz des Kindeswohls“

Auch Brigitte Zypries (SPD), ehemalige Bundesjustizministerin, sah in der Frage des Schutzes der Kinder durch den Staat eheblichen rechtlichen Anpassungsbedarf, „weil die Interessen von Kindern in der Gesundheitsförderung, in der Früherkennung gesundheitlicher Maßnahmen, im Verwaltungshandeln und gegenüber der Gesetzgebung unzureichend vertreten werden“. Zypries unterstrich den Förderungsauftrag, der über den bloßen Schutz hinausgehe.

Marlene Rupprecht reichte der Vorschlag nicht: „Der Vorrang des Kindeswohls wird nicht unterstrichen und Ziele wie Förderung und Beteiligung sind nicht enthalten.“ Die ehemalige Berliner Justizsenatorin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) kritisierte die bestehende gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Jugendschutzgesetz als nicht ausreichend, um die Interessen von Kindern gegenüber den Erwachsenen zu stärken. „Die Bundesrepublik soll sich bekennen, wie sie mit ihren Kindern umgeht“, sagte sie.

Doch Spießhofer widersprach: Die Verfassung müsse sich auf Grundsätze begrenzen und Grundlinien vorgeben. Jede genauere Formulierung könne wiederum Ziele ausschließen. „Allgemeinere Formulierungen sind dagegen sehr kinderfreundlich“, sagte die Juristin.

„Wir brauchen Orientierung“

Anne Lütkes von Unicef hatte jedoch das Verwaltungshandeln von Beamten und Juristen in Deutschland im Sinn, denen es an konkreten rechtlichen Grundlagen und dadurch an Bewusstsein dafür mangele, den Interessen von Kindern in ihrer Arbeit gerecht werden zu können. „Wir brauchen kein Staatsziel und keine Erziehungsrichtlinien, sondern eine Orientierung, die den staatlichen Pflichten gegenüber den Kindern gerecht wird“, sagte Lütkes.

Für Lore Maria Peschel-Gutzeit geht mit der Stärkung der Kinderrechte auch die Stärkung der Familie einher „und nicht, wie von Kritikern behauptet, ein Konflikt zwischen Kindern und ihren Eltern“. Bislang werde Kindern die „Grundrechtsmündigkeit“ abgesprochen, weil andere ihre Rechte für sie ausüben müssten. Kinder hätten ein Grundrecht auf bestmögliche Förderung und darauf, dass das Kindeswohl als Grund- und Menschenrecht festgeschrieben wird. (eis)

Marginalspalte