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Jugend

Union sieht offene Fragen für Kinder im Asylrecht

Jugendliche

(pa/RelaXimages)

Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren sich einig: Die Kinderrechte sollen ins Grundgesetz aufgenommen werden und das Asyl- und Aufenthaltsrechts sind an die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen anzupassen. Der Bundestag beriet am Freitag, 23. September 2011, über einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion (17/6920) in erster Lesung. Bei den Koalitionsfraktionen stieß die Forderung auf ein geteiltes Echo. Miriam Gruß, familienpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, unterstützte die Forderung nach einer Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Sie räumte ein, dass es innerhalb der Koalition dafür allerdings keine Mehrheit gebe. Sie werde aber weiterhin für dieses Anliegen kämpfen.

Der Unionsabgeordnete Norbert Geis (CDU/CSU) hingegen hält eine Aufnahme ins Grundgesetz für überflüssig. Die in der Verfassung verankerten Menschrechte „gelten auch für Kinder“, argumentierte er. Eine gesonderte Aufnahme der Kinderrechte würde diesen Grundsatz infrage stellen.

Kinder sind „keine kleinen Erwachsenen“

Dieser Sichtweise widersprachen die kinderpolitischen Sprecherinnen ihrer Fraktionen Diana Golze (Die Linke) und Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen). Kinder seien eben „keine kleinen Erwachsenen“, sagte Golze. Dies sei auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Ebenfalls keine Einigung zwischen Koalition und Opposition zeichnete sich in der Frage ab, ob das Asyl- und Aufenthaltsrecht an die UN-Kinderrechtskonvention angepasst werden muss.

Marlene Rupprecht, Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion, dankte ausdrücklich der Bundesregierung, dass sie die deutschen Vorbehalte gegen die Konvention im vergangenen Jahr zurückgenommen habe. Dem müsse aber nun auch in der Gesetzgebung Rechnung getragen werden, forderte sie.

Diana Golze von der Linksfraktion pflichtete ihr bei. Es sei nicht länger hinnehmbar, dass nach deutschem Recht 16-Jährige keinen Beistand in Asylverfahren hätten und in Abschiebehaft genommen werden könnten. Sie verwies darauf, dass nach der UN-Konvention alle Menschen unter 18 Jahren als Kinder anzusehen sind.

Union: Noch offene Fragen im Asylrecht

Der Unions-Abgeordnete Peter Tauber kritisierte, die Opposition zeichne ein falsches Bild von der Situation der Kinder in Deutschland. Kinder hätten in Deutschland „alle Chancen“. Die Rücknahme der Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskonvention sei in der Tat ein „richtiges und starkes Signal“ gewesen.

Tauber bestätigte, dass es noch offene Fragen im Asylrecht gebe. Dies liege aber nicht am „bösen Willen“ der Regierung, sondern daran, dass die rechtlichen Fragen schwierig zu lösen seien. Dies zeige sich bereits bei der Feststellung der Identität oder bei der Ausstellung einer Geburtsurkunde, wenn asylsuchende Kinder ohne Papiere nach Deutschland kämen. (aw)

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