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Parlament

Letzte Sitzung ohne gemeinsame Empfehlung

Unter welchen Bedingungen öffentlich-rechtliche Rundfunkangebote im Online-Bereich zulässig sein sollen, ist innerhalb der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ unter Vorsitz von Axel E. Fischer (CDU/CSU) umstritten. Das wurde während der Verabschiedung des Zwischenberichts der Projektgruppe „Kultur, Medien und Öffentlichkeit“ am Montag, 28. Januar 2013, deutlich.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk mit Mehrwert

Darin plädierten die Koalitionsfraktionen sowie die von ihnen benannten Sachverständigen dafür, dass derartige Angebote nur zulässig sein sollen, „wenn sie im Vergleich zu den Angeboten Privater einen Mehrwert begründen“. Die Opposition lehnt dies ab. In einem eigenen Votum fordert sie, auch im Online-Bereich an dem Konzept festzuhalten, „dass öffentlich-rechtliche Angebote keine Lückenfüller-Funktion haben, sondern in den publizistischen Wettbewerb mit Angeboten kommerzieller und nicht-kommerziell tätiger Privater treten können“.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse, „wenigstens im Bereich des Internets“, von einem „Vollversorger zu einem Qualitätsversorger“ werden, forderte der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige Prof. Dr. Hubertus Gersdorf. Dieser Paradigmenwechsel sei nötig, da nicht einzusehen sei, „dass mit öffentlichen Gelder etwas bereitgestellt werden soll, was die Zivilgesellschaft und die privaten Anbieter auch generieren“, sagte Gersdorf.

Kritik an der Koalition

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse sich bewegen, damit er erhalten bleibt, räumte Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) ein. Für die von der Koalition erhobene Forderung zeigte sie dennoch kein Verständnis. „Diesem Satz kann ich nicht zustimmen“, sagte sie. Bestand und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei zudem durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden.

Prof. Dr. Wolfgang Schulz, von der SPD-Fraktion benannter Sachverständiger und zugleich Vorsitzender der Projektgruppe, verwies darauf, dass der Vorschlag der Koalition ignoriere, dass es zwischen Privaten und öffentlich-rechtlichem Rundfunk eine Wechselwirkung gebe. Statt einer „Arbeitsteilung“ gebe es einen publizistischen Wettbewerb. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf nicht nur eine Lückenfüller-Position haben“, warnte Schulz.

Die Koalition wolle offenbar das öffentlich-rechtliche Prinzip austrocknen, vermutete Dr. Petra Sitte (Die Linke). Es sei zudem völlig unklar, was der angesprochene Mehrwert sein solle. Ihre Fraktion, so Sitte, werde diese Forderung nicht mittragen.

Opposition nicht umgestimmt

Gersdorf blieb davon unbeeindruckt. Angesichts gesunkener Zugangshürden für das Publizieren im Internet müsse berücksichtigt werden, dass sich viele kleine Angebote aus der zivilgesellschaftlichen Ebene aufgrund der öffentlich-rechtlichen Angebote nicht entwickeln könnten.

Thomas Jarzombek (CDU/CSU) schlug schließlich vor, die Grundversorgung als einen weiteren Grund für die Zulässigkeit öffentlich-rechtlicher Angebote in den umstrittenen Satz einzufügen. Bei der anschließenden Abstimmung fand der in dieser Form abgeänderte Text trotz der Ablehnung durch die Oppositionsfraktion und die von ihr benannten Sachverständigen eine Mehrheit.

Konsens in einigen Punkten

In dem Zwischenbericht der Projektgruppe finden sich neben einigen umstrittenen Fragen auch mehrere konsensual erarbeitete Leitlinien. Dazu gehört nach Aussage des Projektgruppenvorsitzenden Schulz die Feststellung, dass ein Haftungsregime, welches es für Plattformanbieter nahe lege, Inhalte, die einen Beitrag zur öffentlich Kommunikation leisten können, zur Vermeidung von Risiken lieber der Plattform zu nehmen, dazu führe, „dass die Potenziale des Internets nicht voll gehoben werden“.

Jedoch müsse das jeweilige Haftungsniveau die Durchsetzbarkeit von Rechten weiterhin ermöglichen. Einig war man sich auch in der Empfehlung an Bund und Länder, die Einrichtung einer Koordinierungsinstanz zu prüfen, in der Bundesnetzagentur, Bundeskartellamt und die Organe der Landesmedienanstalten Querschnittfragen diskutieren.

Unterschiedliches Verbraucherleitbild

Auch der Projektgruppe Verbraucherschutz war am selben Tag nicht gelungen, gemeinsame Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Bei der Abstimmung des von der Projektgruppe vorgelegten Zwischenberichts fanden jeweils die von der Koalition entwickelten Formulierungen eine Mehrheit. Die davon abweichenden Texte der Opposition gehen nun als Sondervotum in den Bericht ein.

Es sei „sehr kontrovers in der Sache diskutiert“ worden, sagte Cornelia Tausch, von der SPD-Fraktion in die Enquete-Kommission berufene Sachverständige und Vorsitzende der Projektgruppe. Habe man bei der Bestandsaufnahme noch Übereinstimmungen erreichen können, sei dies bei den Handlungsempfehlungen nicht mehr möglich gewesen. Grund dafür ist aus ihrer Sicht auch das unterschiedliche Verbraucherleitbild. Diesen Eindruck bestätigte Halina Wawzyniak (Die Linke). Es gebe eben nicht nur diejenigen, die informiert seien und mit dem Internet umzugehen wüssten.

Rund ein Drittel sei unsicher und fühle sich schlecht informiert, sagte Wawzyniak. Aufgabe der Politik müsse es sein, diese Personen durch gesetzliche Maßnahmen zu schützen. Der von der FDP-Fraktion berufene Sachverständige Dr. Wolf Osthaus nannte es hingegen „Panikmache“, wenn in dem Text nur auf die 28 Prozent derjenigen verwiesen würde, die Informationsdefizite hätten. Seiner Ansicht nach dürfe nicht nur auf Risiken hingewiesen werden, sondern auch auf die Chancen des Internets.

Das Problem der Massenabmahnungen

Gleichfalls heftig umstritten war die Frage des Umgangs mit Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen. Das sei für Millionen von Menschen ein „massiv relevantes Problem“, sagte Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen). Es sei ein „Armutszeugnis und ärgerlich“, dass die Enquete-Kommission hier „nicht sprechfähig ist“.

Cornelia Tausch erinnerte daran, dass auch die Bundesregierung das Problem des „Abmahnungswesens“ erkannt habe. Das angekündigte Gesetz sei jedoch nicht verabschiedet worden. „Der Verbraucher bleibt auf der Strecke“, urteilte sie.

„Recht auf Datenportabilität“

Das Thema sei schon Teil der Beschlussfassung der Projektgruppe Urheberrecht gewesen, erinnerte der von der FDP benannte Sachverständige Osthaus. Man habe sich daher um eine Darstellung der Sachlage, einschließlich der aktuellen Rechtsprechung bemüht. Dies habe gezeigt, dass sich „viele Dinge lösen“, so Osthaus. „Unseriöse“ Inkasso-Unternehmen müssten selbstverständlich begrenzt werden, machte Osthaus deutlich und forderte zugleich. „Abmahnungen dürfen aber nicht per se ins negative Licht gerückt werden.“

Auch beim Thema Portabilität gehen die Ansichten auseinander. Während in dem Text der Koalition gefordert wird, dass der Verbraucher beim Kauf eines digitalen Werkes darüber informiert werden müsse, ob dieses eine bestimmte Software benötige, spricht sich die Opposition für ein gesetzliches Recht auf Datenportabilität aus.

Übereinstimmung beim Verbraucherschutz

Mehr Übereinstimmung als beim Thema Verbraucherschutz gab es bei den zu Beginn der Sitzung beschlossenen Handlungsempfehlungen der Projektgruppe „Internationales und Internet Governance“. Diese habe man „vollständig konsensual“ erarbeitet, freute sich Projektgruppenleiter Thomas Jarzombek (CDU/CSU). So sei man zu der Einschätzung gelangt, dass das freie und offene Internet eine große Errungenschaft sei, die es zu schützen gelte.

Dabei sei ein besseres Monitoring der Bundesregierung von Nöten, sagte Jarzombek. Angesichts des Bedarfs einer besseren Koordinierung innerhalb der Ressorts spricht sich die Projektgruppe in den Handlungsempfehlungen für die Schaffung eines Internetkoordinators der Bundesregierung als Bindeglied zwischen den einzelnen Fachressorts aus. (hau/29.01.2012)

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