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Soziales

Bundestag beschließt Stärkung des Ehrenamtes

Schutzkleidung der freiwilligen Feuerwehr

(picture alliance)

Der Bundestag hat am Freitag, 1. Februar 2013, die Stärkung des Ehrenamtes beschlossen. Grundlage der Abstimmung nach zweiter und dritter Lesung sowie der vorausgehenden gut 90-minütigen Debatte waren die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP (17/11316) und gleichlautend von der Bundesregierung (17/11632, 17/12037) vorgelegten Gesetzentwürfe zur Stärkung des Ehrenamtes. Die Fraktionen der Koalition sowie der SPD stimmten auf der Basis einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (17/12123) dafür, während sich die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen sowie der Linksfraktion enthielten.

Höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale

Das Gesetz hebt die sogenannten Übungsleiterpauschale im Einkommensteuerrecht von 2.100 auf 2.400 Euro jährlich an und baut bürokratische Hemmnisse ab. Auch die Ehrenamtspauschale erhöht sich von 500 auf 720 Euro.

In beiden Fällen unterliegen die Einnahmen weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Das Gesetz, das als weiteren wesentlichen Punkt Änderungen bei Haftungsregeln für Ehrenamtliche enthält, tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft.

Initiativen von Bundesrat und Linksfraktion abgelehnt

Mehrheitlich abgelehnt wurde zudem ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein (17/5713, 17/12125). Auch Anträge der Fraktion Die Linke (17/7646, 17/7653, 17/11253 Buchstabe a und b), nach denen Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandate und bürgerschaftliches Engagement nicht auf Grundsicherung und Sozialhilfe angerechnet werden sollen, fanden keine Mehrheit.

Während der Aussprache im Parlament zeigten sich die Fraktionen einig über die Notwendigkeit einer engagierten Bürgergesellschaft, bewerteten allerdings die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen für ihre Stärkung unterschiedlich.  

CDU/CSU: Wichtige Investition in unsere Gesellschaft

So lobte der Unionsabgeordnete Christian Freiherr von Stetten den Gesetzentwurf als „wichtige Investition in unsere Gesellschaft“ und betonte „den wesentlichen Beitrag der Vereine“ in diesem Zusammenhang. „Viele sind längst zu einem Familienersatz geworden“, sagte er.  Übungsleiter in Sportvereinen seien inzwischen mehr als  lediglich „durchtrainierte Vorturner“.

Vielmehr seien diese auch für die Probleme der Kinder und Jugendlichen in den Vereinen da. Auch die vorgesehene Stärkung der in Stiftungen engagierten Ehrenamtlichen sei notwendig. „Deutschland ist ein Land der Ehrenamtlichen geworden. Nun ist es außerdem dabei, ein Land der Stiftungen zu werden.“

SPD warnt vor einem Missbrauch des Ehrenamtes

Die SPD-Abgeordnete Ute Kumpf machte dagegen eine Verengung des bürgerschaftlichen Engagements auf den Begriff „Ehrenamt“ aus. Die Änderung des Titels des Gesetzentwurfs von „Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts“ in „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ bezeichnete sie in diesem Zusammenhang  als „Schritt in die falsche Richtung“ und warnte zudem vor einem Missbrauch des Ehrenamtes.

„Wir alle wollen eine vitale Bürgergesellschaft“, sagte Kumpf. „Aber sie darf den Staat bei der Erfüllung wichtiger Aufgaben nicht ersetzen.“

Grüne monieren „unterschiedliche Bewertung von Engagement

Kritik an dem Gesetzentwurf übte auch Britta Haßelmann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und monierte „die unterschiedliche Bewertung von Engagement“ angesichts der „Diskrepanz“. Diese entstehe durch die geplante Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 2400 Euro sowie die parallel vorgesehene Anhebung der Ehrenamtspauschale auf lediglich 720 Euro.

Die Änderung des Titels des Gesetzentwurfs sei keine Banalität. „Manche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich nicht in einem Verein, aber kämpfen dennoch zum Wohle der Gemeinschaft für ein bestimmtes Ziel“, sagte sie.

Linke: Umschwung in die falsche Richtung

Unterstützung erhielt sie von Dr. Barbara Höll von der Linksfraktion. „Sie beachten die Förderung außerhalb der Vereinsstrukturen viel zu wenig“, rief sie und bezeichnete den Gesetzentwurf als einen „Umschwung in die falsche Richtung“.

Das ehrenamtliche Engagement als „Lückenbüßer für staatliche Aufgaben“ zu verstehen sei grundverkehrt. „Viele wichtige Aufgaben müssen im gesellschaftlichen Konsens entschieden werden und dürfen nicht abhängig sein von einzelnen Initiativen“, sagte Höll und warnte vor einer „feudalen Entwicklung“.

FDP: Ein guter Tag für das Ehrenamt

Marco Buschmann von der FDP-Fraktion ging zum Gegenangriff über und forderte: „Wir brauchen Bürger, die ihren eigenen Weg gehen und kein verstaatlichtes Denken, wie es Die Linke will.“

Gleichzeitig bedauerte Buschmann, dass „die Opposition nach Haaren in der Suppe sucht bei einem solch wichtigen gesellschaftspolitischen Thema“. Dies sei ein guter Tag für das Ehrenamt, sagte Buschmann. „Die Wertschätzung hierfür kommt durch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zum Ausdruck.“

Änderungsanträge der SPD (17/12189), der Linksfraktion (17/12190) und der Grünen (17/12191) zum Gesetzentwurf der Koalition fanden keine Mehrheit. (jmb/01.02.2013)

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