+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Petitionen

Die Qualen der Tiere in der Massentierhaltung

Die Abschaffung der Massen- und Intensivtierhaltung bis zum Jahr 2020 fordert eine Petition, über die der Petitionsausschuss unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) am Montag, 1. Dezember 2014,  in öffentlicher Sitzung beraten hat. Der Petent Mahi Klosterhalfen, geschäftsführender Vorstand der „Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt“, verwies zur Begründung seiner Initiative auf Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes. Danach dürfe niemand „einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“.

„Nur mit Freiwilligkeit wird man nicht erfolgreich sein“

Die herrschenden Zustände in der Massen- und Intensivtierhaltung widersprächen diesem Grundsatz jedoch und müssten abgeschafft werden, verlangte der Petent. Massiver Antibiotika-Einsatz– - bei Puten und Masthühnern liegt er nach Aussage Klosterhalfens bei 92 Prozent aller Tiere -– sei ebenso wie die Tierqual durch unbetäubte Kastrationen bei Ferkeln oder das Kupieren der Schnäbel bei Geflügel Teil des Systems der Massentierhaltung. „Wirtschaftliche Erwägungen alleine stellen aber laut Bundesverfassungsgericht keinen Grund im Sinne Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes dar“, sagte Klosterhalfen.

Die Bemühungen der Bundesregierung  wie etwa die Tierwohl-Initiative von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) – sind aus seiner Sicht nicht ausreichend. „Nur mit Freiwilligkeit wird man nicht erfolgreich sein“, sagte der Petent. Benötigt würden Gesetzesänderungen und strengere Verordnungen für den Tierschutz.

„In einigen Bereichen Verbesserungsbedarf“

Peter Bleser (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, räumte ein, „dass wir in einigen Bereichen Verbesserungsbedarf haben“. Die Bundesregierung habe aber seit mehreren Jahren die Mittel für den Tierschutz ständig erhöht. 2013 seien es 16 Millionen Euro gewesen. Für 2015 sehe der gerade verabschiedete Haushalt 33 Millionen Euro vor. „Wir versuchen, mit modernsten Methoden das Wohl der Tiere in der Nutztierhaltung zu verbessern“, sagte Bleser. Zudem gebe es eine Förderung von bis zu 40 Prozent bei Stallbauten, wenn besondere Tierschutzanforderungen umgesetzt werden.

Mit Blick auf die wirtschaftliche Situation der Landwirte wies der Staatssekretär darauf hin, dass Deutschland ein Land mit offenen Grenzen sei. „Es macht überhaupt keinen Sinn, Tiere von hier zu vertreiben, in Regionen, wo der Tierschutz wesentlich schlechter ist als in Deutschland.“

„Höchsten Tierschutz in der Nutztierhaltung weltweit“

Deutschland, sagte Bleser, habe den höchsten Tierschutz in der Nutztierhaltung weltweit. Ab 2018 werde die betäubungslose Kastration verboten sein. Ab 2015 werde der überdurchschnittliche Antibiotika-Einsatz sanktioniert. „Wir sind in der EU die Schrittmacher“, sagte Bleser. Im Übrigen hätten die Verbraucher schon heute an der Ladentheke die Wahl, ob sie Bio- oder Neulandprodukte kaufen wollten.

Um dem Verbraucher wirklich die Wahl zu geben, fehle es an Transparenz, entgegnete Petent Klosterhalfen. Ein ehrliches Labeling müsse deutlich machen, wie die Tiere tatsächlich gehalten werden, statt überall mit grünen Wiesen den Eindruck zu erwecken, den Tieren werde es schon gut gehen. „Wenn wir dazu kommen, dass schlechte Produkte auch als schlecht gekennzeichnet werden, kämen wir einen ganzen Schritt weiter.“ Allerdings fehle es dazu an politischem Willen, sagte Klosterhalfen. (hau/01.12.2014)

Marginalspalte