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Menschenrechte

Grüne: CIA-Folterreport ungeschwärzt anfordern

Symbolbild CIA-Gefangener

Die Grünen fordern die vollständige Übermittlung des CIA-Reports. (PA/ZUMA Press)

Der Bundestag soll nach dem Willen der Grünen die zuständigen Stellen in den USA ersuchen, ihm den Bericht des Geheimdienstausschusses des US-Senats „über das Inhaftierungs- und Verhörprogramm der CIA vollständig und ungeschwärzt zu übermitteln“. Zugleich soll das Parlament versichern, dass es „etwaige Maßgaben der USA zur Geheimhaltung beachten wird“, wie aus einem Antrag der Grünen (18/3558) hervorgeht, über den der Bundestag am Freitag, 30. Januar 2015, voraussichtlich ab 12.30 Uhr debattieren und abstimmen will.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

„Zusammenhang zur Bundesrepublik“

In der Begründung schreiben Bündnis 90/Die Grünen, der US-Geheimdienst CIA habe zwischen 2002 und 2009 terrorverdächtige Menschen gefoltert. Auskunft über die konkrete Folterpraxis der CIA gebe der am 8. Dezember 2014 veröffentlichte Bericht des Geheimdienstausschusses, der mehr als 6.000 Seiten umfasse.

Öffentlich sei jedoch nur eine 499 Seiten umfassende Zusammenfassung, in der zudem viele Stellen durch Schwärzungen unleserlich gemacht worden seien. Auch aus dem lesbaren Teil würden „zahlreiche Taten von Angehörigen der CIA deutlich“. Einige dieser Taten hätten einen direkten Zusammenhang zur Bundesrepublik Deutschland.

Grüne fordern Aufklärung

„Erwähnt ist beispielsweise der Fall des deutschen Staatsbürgers Khaled El Masri“, heißt es in der Vorlage weiter. Darüber hinaus gelte es als wahrscheinlich, „dass vom Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Unterstützungshandlungen ausgingen“, etwa „die Zwischenlandung von Flugzeugen, in denen sich rechtswidrig festgenommene oder verschleppte Menschen befanden, um sie Verhören der CIA zuzuführen, im Verlauf derer sie gefoltert wurden“.

Zugleich unterstreicht die Fraktion den Willen, „dass zumindest jene Taten, die einen direkten Zusammenhang zur Bundesrepublik Deutschland haben, aufgeklärt werden“. (ahe/sto/21.01.2015)

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