+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Verteidigung

Experten: Bundeswehr-Attraktivität nachjustieren

Soldaten der Bundeswehr

Experten halten den Gesetzentwurf für nachbesserungswürdig. (dpa)

Gewerkschaften und Berufsverbände, der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hellmut Königshaus, und der Vorsitzende des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, Dr. Frank-Jürgen Weise, fordern trotz prinzipieller Zustimmung Nachbesserungen am geplanten Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (18/3697). Dies wurde während der öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses unter Vorsitz von Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung am Montag, 23. Februar 2015, deutlich.

„Alle Stellenzulagen anheben“ 

Für den Deutschen Bundeswehrverband forderte dessen Bundesvorsitzender André Wüstner, dass die geplante Rentennachversicherung für Zeitsoldaten um 15 Prozent auf mindestens 21 Prozent angehoben wird. Zudem sollten nicht nur vier, sondern alle zehn Stellenzulagen für Soldaten um bis zu 40 Prozent angehoben werden.

Ebenso setzt sich der Bundesverband dafür ein, dass die Hinzuverdienstgrenzen für aus dem Dienst ausgeschiedene Zeitsoldaten ohne zeitliche Unterscheidung aufgehoben werden. Dies sei so auch im Koalitionsvertrag zwischen den Unionsparteien und der SPD vereinbart worden, sagte Wüstner.

Verbesserungsbedarf beim Versorgungsausgleich

Verbesserungsbedarf sieht der Verband auch bei der Regelung des Versorgungsausgleichs bei geschiedenen Berufssoldaten. Der Abzug des Versorgungsausgleichs müsse bis zur beamtenrechtlichen Regelaltersgrenze verschoben werden. Insgesamt begrüßte Wüstner aber den Gesetzentwurf. Es gehe nicht darum, „Wohlfühloasen“ für die deutschen Soldaten zu schaffen, sondern die Voraussetzungen für einsatzbereite Streitkräfte. Die Bundeswehr müsse deutlich attraktiver werden als Arbeitgeber, um das geeignete Personal rekrutieren zu können.

Dieser Einschätzung schlossen sich auch der Bundesvorsitzende des Verbandes der Beamten der Bundeswehr, Wolfram Kamm, und Christian Fuhrmann von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi an. Sie begrüßten einerseits ausdrücklich die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen für die Bundeswehrsoldaten. Allerdings monierten sie übereinstimmend, dass das Gesetz zu wenige Maßnahmen enthalte, um den Dienst von Beamten und Zivilangestellten attraktiver zu gestalten. Auch in diesen Bereichen komme es schon jetzt zu erheblichen Personalengpässen, etwa bei Technikern, Ingenieuren und Feuerwehrleuten. Es dürfe keine „Zweiklassen-Armee“ entstehen, sagte Kamm.

„Bezug von Trennungsgeld existenziell“

Unterstützung bekamen die Berufsverbände und Gewerkschaften vom Wehrbeauftragten Königshaus und Arbeitsagentur-Chef Weise. Königshaus forderte ebenso wie Wüstner die Einführung der Wahlmöglichkeit zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld. Auch dies sei im Koalitionsvertrag vereinbart worden.

Viele Soldaten seien von Versetzungen betroffenen, aber nicht in allen Fällen könne die Familie der Soldaten umziehen. Die versetzten Soldaten müssten deshalb pendeln und an ihrem neuen Standort zusätzliche Wohnungen mieten. Der Bezug von Trennungsgeld sei deshalb für viele Soldatenfamilien existenziell. Weise warnte davor, um die Verbesserungen für Soldaten zu „feilschen“. Dies schade auch dem Image der Bundeswehr als Arbeitgeber.

„Großen Wurf anstreben“

Es müsse ein „großer Wurf“ angestrebt werden, um die Streitkräfte attraktiver zu machen. Auf der Gehaltsebene könne die Bundeswehr in vielen Fällen nicht mit anderen Arbeitgebern konkurrieren. Deshalb müssten die Rahmenbedingungen insgesamt verbessert werden.

In diesem Sinne äußerte sich auch Dr. Gregor Richter vom Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr. Studien hätten ergeben, dass die Gehälter und die soziale Absicherung bei der Bundeswehr von den befragten Soldaten und potenziellen Bewerbern als eher gut eingeschätzt würden. Nachholbedarf existiere hingegen beispielsweise bei familienfreundlicheren Arbeitszeiten und Teilzeitmöglichkeiten, wie sie das Gesetz jetzt vorsieht. (aw/23.02.2015)

Liste der geladenen Sachverständigen
  • Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB), Bonn
  • Deutscher Bundeswehr-Verband e.V., Berlin
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, Berlin
  • Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin
  • Jörn Hauß, Rechtsanwalt, Deutscher Anwaltverein, Familienrechtsausschuss, Berlin
  • Hellmut Königshaus, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages, Berlin
  • Dr. rer. pol. h.c. Frank-Jürgen Weise, Vorsitzender des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg
  • Dr. Gregor Richter, Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr, Potsdam

Marginalspalte