+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Parlament

Bundestagsbeschlüsse vom 17. bis 19. Februar

Blick auf eine Wahlurne von oben

Der Bundestag hat abgestimmt. (DBT/photothek)

Der Bundestag hat von Mittwoch, 17. Februar, bis Freitag, 19. Februar 2016, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Cum/Ex-Untersuchungsausschuss eingesetzt: Bei Enthaltung von CDU/CSU  und SPD hat der Bundestag am 19. Februar die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beschlossen. Zum gemeinsamen Antrag von Abgeordneten der Linken und der Grünen (18/6839) hat der Geschäftsordnungsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/7601), in der der Untersuchungsauftrag des Antrags modifiziert wird. Der Ausschuss, es ist der 4. Untersuchungsausschuss des Bundestages in der laufenden Wahlperiode, soll Gestaltungsmodelle der sogenannten Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen um den Dividendenstichtag untersuchten. Es geht dabei um Geschäfte, die auf eine mehrfache Erstattung beziehungsweise Anrechnung von Kapitalertragsteuer gerichtet waren, obwohl die Steuer nur einmal bezahlt wurde. Der achtköpfige Untersuchungsausschuss soll die Ursachen der Entstehung dieser Cum/Ex-Geschäfte und ihre Entwicklung untersuchen und klären, ob und wenn ja, wann – rechtzeitig – geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen wurden, ob diese ausreichten und wer gegebenenfalls jeweils die Verantwortung in diesem Zusammenhang trug. Der Ausschuss konstituiert sich am Donnerstag, 26. Februar.

Öffentlich geförderte Beschäftigung: Gegen das Votum der Antragsteller hat der Bundestag am 19. Februar einen Antrag der Linken (18/4449) abgelehnt, in dem die Bundesregierung aufgefordert worden war, ein Programm für „gute, öffentlich geförderte Beschäftigung“ aufzulegen. Ein solches Bundesprogramm sollte 200.000 Stellen umfassen, um Langzeiterwerbslosen neue Perspektiven zu eröffnen. Die öffentlich geförderten Stellen sollten allen offenstehen, die seit einem Jahr oder länger arbeitslos sind. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/5158).

Entschließung zum EU-Menschenrechtsbericht verabschiedet: Gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 19. Februar eine Entschließung zum Entwurf des EU-Jahresberichts 2014 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt (Ratsdokument 9593/15) angenommen. Auf Empfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (18/7552) wird darin die EU aufgefordert, die Menschenrechtslage bei allen EU-Beitrittskandidaten und potenziellen Beitrittskandidaten mit größter Aufmerksamkeit zu verfolgen und mit Nachdruck auf die Einhaltung der Menschenrechte zu dringen. Unter anderem teilt der Bundestag darin auch die Besorgnis der EU über den sich verringernden Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft in vielen Ländern, über Restriktionen gegenüber Nichtregierungsorganisationen sowie über Schikane und Menschenrechtsverletzungen gegenüber Menschenrechtsverteidigern, Journalisten und Bloggern. 

Wasserhaushaltsgesetz geändert: Gegen das Votum der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 18. Februar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes (18/6986) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/7578) angenommen. Damit werden zum einen Begriffsdefinitionen der EU in deutsches Recht übernommen. Darüber hinaus sollen Folgen für die Erhebung der Abwasserabgabe verhindert werden, die dadurch entstehen können, dass von der EU-Kommission beschlossene Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken in deutsches Recht umgesetzt werden. Darin werden zunehmend Langzeitmittelwerte wie Jahres- und Monatsmittelwerte als einzuhaltende Emissionsbandbreiten eingeführt. Dies kann Auswirkungen auf die Abwasserabgabe haben, da bei der Festlegung von Überwachungswerten für verschiedene Zeiträume der Überwachungswert für den längsten Zeitraum (Jahres- oder Monatsmittelwert) zugrunde gelegt werden muss. Die Änderung des Abwasserabgabengesetzes schreibt den derzeitigen Status quo fest, um die „bewährte Vollzugspraxis“ bei der Festsetzung der Abwasserabgabe beizubehalten. Die vom Umweltausschuss vorgenommenen Änderungen gehen auf Wünsche des Bundesrates zurück. Klargestellt wird, dass die Kosten, die durch eine Wassernutzung entstehen, auch von denen getragen werden müssen, die dieses Wasser nutzen. Der Bundestag lehnte zwei Änderungsanträge der Grünen (18/7579, 18/7580) ab. Die Grünen wollten klarstellen, dass weitergehende landesrechtliche Vorschriften zu Kosten und Entgelterhebungen im Bereich der Gewässerbewirtschaftung unberührt bleiben. Auch sollten Wassernutzungen in Industrie, Haushalten und Landwirtschaft zur Kostendeckung der Wasserdienstleistungen angemessen beitragen, wobei bestimmte Wassernutzungen ausgenommen werden könnten, wenn die Bewirtschaftungsziele nicht gefährdet werden. Die Grünen scheiterten auch mit ihrem Entschließungsantrag (18/7583), wonach in das Gesetz ein Verbot aufgenommen werden sollte, mit der Fracking-Technologie nach fossilen Rohstoffen zu bohren. Keine Mehrheit fanden auch zwei Entschließungsanträge der Linken (18/7581, 18/7582). Danach sollten ökologische Schäden für Tiere durch bestehende Querbauwerke und Kleinwasserkraftanlagen durch angemessene Wassernutzungsentgelte kompensiert werden. Auch sollten Ausnahmen von der Wasserentgeltregelung nur zugelassen werden, wenn die Beschaffenheit des Gewässers nachweislich nicht nachteilig verändert wird. 

Regelungen für Immobiliendarlehen beschlossen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 18. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/5922, 18/6286) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/7584) angenommen. Das Gesetz passt das deutsche Recht an Vorgaben der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie an. Darüber hinaus wird für bestimmte ältere Immobiliendarlehen, für die wegen ungültiger Widerrufsbelehrungen derzeit ein unbegrenztes Widerrufsrecht besteht, dieser Zustand beendet. Drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes endet dieses Widerrufsrecht. Künftig gilt auch bei Null-Prozent-Finanzierungen ein Widerrufsrecht wie bei allen anderen Immobilienfinanzierungen, was bisher nicht der Fall ist. Damit wird berücksichtigt, dass Immobilienkäufer durch eine Null-Prozent-Finanzierung dazu verlockt werden können, ansonsten für sie unvorteilhaften Regelungen zuzustimmen und dies nach geltender Rechtslage nicht mehr widerrufen zu können. An den Stimmen von Union und SPD scheiterte ein Entschließungsantrag der Grünen (18/7586). Darin hatte die Fraktion die Bundesregierung aufgefordert, das Widerrufsrecht der Verbraucher bei Immobiliendarlehen unangetastet zu lassen und vor allem kein automatisches Erlöschen des Widerrufsrechts nach einem Jahr und 14 Tagen vorzusehen. Ebenso sollte das Widerrufsrecht der Verbraucher, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 von ihrem Kreditinstitut falsch über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, nicht rückwirkend gestrichen werden. Bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (18/2741) ab, die Zinssätze für Dispositionskredite und geduldete Überziehungskredite gesetzlich zu begrenzen und die Zinssätze zu veröffentlichen. Die Linke scheiterte bei Enthaltung der Grünen auch mit ihrem Entschließungsantrag (18/7585), wonach Banken unter anderem verpflichtet werden sollten, Verbrauchern bei erheblicher Kreditüberziehung einen Gutschein für eine kostenlose Schuldnerberatung auszugeben. 

Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersvorsorge: Im Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/5922, 18/6286, 18/7584) hat der Bundestag auch eine Änderung des Handelsgesetzbuchs beschlossen. Dabei geht es um die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung. Der dafür zu verrechnende Zinssatz soll sich künftig nach den Kapitalmarktzinsen der zurückliegenden zehn Jahre richten statt wie bisher sieben Jahre. Damit sollen die Auswirkungen der anhaltenden Niedrigzinsphase auf die vorgeschriebenen Rückstellungen gedämpft werden.

Rüstungsexportkontrolle: Der Bundestag hat am 18. Februar einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/7546) abgelehnt, wonach die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, dem Bundestag noch in dieser Wahlperiode einen Entwurf für ein Rüstungsexportkontrollgesetz zur Beratung und Abstimmung vorzulegen. 466 Abgeordnete lehnten den Antrag in namentlicher Abstimmung ab, 116 votierten dafür. Gegen das Votum der Grünen bei Enthaltung der Linken lehnte der Bundestag einen weiteren Antrag der Grünen (18/4940) ab, in dem Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz vorgeschlagen werden. Vor allem die Menschenrechtslage, die Gefahr innerer Repression und die Verwicklung in einen bewaffneten Konflikt sollten als Entscheidungskriterien sowohl im Außenwirtschaftsgesetz als auch im Kriegswaffenkontrollgesetz verankert werden. Die Fraktion hatte die Bundesregierung aufgefordert, ein entsprechendes Rüstungsexportkontrollgesetz vorzulegen. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses an (18/7030).

Europäisches System der Finanzaufsicht: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 18. Februar aufgerufen, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Maßnahmen der drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) dem Prinzip der Subsidiarität folgen und der Proportionalitätsgrundsatz noch stärker beachtet wird. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und SPD zum Europäischen System der Finanzaufsicht (18/7539) nahm er bei Enthaltung der Opposition an. Dies bedeutet, dass global agierende, systemrelevante Großbanken weiterhin stark reguliert werden müssten, mit sehr hohen Standards, dass aber kleinere, risikoärmere Institute wie Genossenschaftsbanken und Sparkassen von regulatorischen Prozessen nicht „operativ überfordert“ werden sollten. Bei der Aufsicht weniger bedeutender Institute sollte es eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen der Europäischen Zentralbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geben. Die drei europäischen Aufsichtsbehörden sind die European Banking Authority (EBA) für den Bankensektor, die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) für den Versicherungssektor und die European Securities and Markets Authority (ESMA) für den Wertpapiersektor. Sie bilden zusammen mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) einen behördenübergreifenden Gemeinsamen Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden (Joint Committee) und mit den nationalen Aufsichtsbehörden das Europäische Finanzaufsichtssystem (European System of Financial Supervision, ESFS).

Terrorismusbekämpfung: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 18. Februar einen Antrag der Linken (18/7542) abgelehnt, wonach der Bundestag zum EU-Richtlinienvorschlag zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung (Ratsdokument 14926/15) Stellung nehmen sollte. Nach Auffassung der Linken verletzt der Vorschlag die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit nach Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon. Nach dem Willen der Linken sollte der Bundestag die Notwendigkeit einer stärkeren Zusammenarbeit der EU-Staaten im Kampf gegen den internationalen Terrorismus zwar ebenfalls sehen. Allerdings sollte er die „beständige Ausweitung staatlicher Befugnisse und Überwachungsinstrumente im Bereich des Strafrechts, des Gefahrenabwehrrechts und des Rechts der Geheimdienste im Hinblick auf die Aushebelung rechtsstaatlicher Garantien“ und eine „Entwicklung zum sogenannten gläsernen Bürger“ mit großer Sorge betrachten.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 18. Februar Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 277 bis 281 übernommen (18/7383, 18/7384, 18/7385, 18/7386, 18/7387).

Entschließungsanträge zur Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum EU-Gipfel abgelehnt: Mit 469 Nein-Stimmen bei 120 Ja-Stimmen hat der Bundestag am 17. Februar einen Entschließungsantrag der Linken (18/7543) zur Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum EU-Gipfeltreffen am 18. und 19. Februar in Brüssel abgelehnt, in dem die Bundesregierung aufgefordert worden war, keine Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien mehr zu erteilen und bereits erteilte Genehmigungen zu widerrufen. Bei Enthaltung der Grünen scheiterte Die Linke mit einem weiteren Entschließungsantrag (18/7544). Darin hatte sie die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, ein Investitionsprogramm in Höhe von fünf Milliarden Euro für die Bekämpfung von Fluchtursachen aufzulegen. Schließlich wurde auch ein dritter Entschließungsantrag der Fraktion (18/7545) abgelehnt, der sich auf das geplante Referendum über einen EU-Austritt in Großbritannien bezog. Die Linke hatte unter anderem gefordert, dem Bundestag Gelegenheit zu geben, in angemessener Zeit zu einem Beschlussentwurf des Europäischen Ratspräsidenten Donald Tusk (EUCO 4/16) über Bedingungen für die Unterstützung eines Verbleibs Großbritanniens in der EU durch die britische Regierung Stellung zu nehmen. Die anderen Fraktionen lehnten diesen Entschließungsantrag ab. (vom/18.02.2016)

Marginalspalte