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Ernährung

Bundestag entscheidet über die Tabakrichtlinie

Zigaretten

Die Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie ist Thema im Bundestag. (picture alliance)

Bis Mitte Mai 2016 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, die EU-Tabakproduktrichtlinie umzusetzen. Der Bundestag soll deshalb am Donnerstag, 25. Februar 2016, über einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (18/7218) entscheiden. Die einstündige abschließende Beratung des Gesetzestextes beginnt voraussichtlich um 10.25 Uhr. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Ernährungs- und Landwirtschaftsausschusses vor (18/7696). Ziel der Regelung ist es, mit „Schockfotos“ und größeren Warnhinweisen zu versuchen, insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen abzuhalten.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Warnhinweise und E-Zigaretten

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakpackungen für Warnbilder und zusätzliche Hinweise bedruckt werden sollen. Außerdem soll neben den neuen Text-Bild-Warnhinweisen auch das Überdecken des Tabakgeschmacks durch Aromen unterbunden werden.

Um Fälschungen vorzubeugen, sollen Verpackungen künftig ein individuelles Erkennungs- sowie ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen. Reguliert werden sollen erstmals auch sogenannte elektronische Zigaretten. Das fordert der Bundesrat in einer Unterrichtung (18/7452), die ebenfalls zur Diskussion steht.

Anhörung mit uneinheitlichem Ergebnis

Uneinheitlich bewerteten Experten den Gesetzentwurf in einer öffentlichen Anhörung des Landwirtschaftsausschusses am 17. Februar 2016. Nach Einschätzung des Einzelsachverständigen Prof. Dr. Lutz Engisch von der Hochschule Leipzig sei die technische Umstellung der Druckwalzen zur Umsetzung der Vorgaben für den Druck von Schockbildern und vergrößerten Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln bis zum Mai 2016 nicht möglich. Der Stand der Technik erlaube kein schnelles und automatisiertes Verfahren zur Umstellung der Maschinen und erfordere für jedes individuelles Verpackungsdesign separate Arbeitsgänge.

Michael von Foerster vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie wies den Vorwurf zurück, dass sich die Unternehmen nicht genügend vorbereitet hätten und deshalb die technische Umstellung nicht zügig genug erfolgen könne. „Der Mittelstand ist durch die Fristenproblematik stark betroffen“, sagte er. Die Ursache dafür sah Foerster in einem „Konstruktionsfehler“ der Tabakproduktrichtlinie selbst, die die Umsetzung und Gültigkeit für den 20. Mai festschreibe. Foerster warb für die Möglichkeit der Einführung einer Übergangsfrist zur Lösung des Dilemmas für die Unternehmen.

Hingegen stand der Einzelsachverständige Dr. Tobias Effertz von der Universität einer möglichen Fristverlängerung bei der Umsetzung der Richtlinie skeptisch gegenüber. „Es war relativ lange klar, dass die Regelung kommen wird“, sagte er. „Die Tabakindustrie neigt dazu, Regelungen aufschieben zu wollen.“ Eine Fristverlängerung könnte wie Sand im Getriebe der Umsetzung wirken und ein falscher Anreiz für andere Produzenten in der EU sein.

Diskussion über Nutzen von E-Zigaretten

Dr. Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum forderte in ihrer Stellungnahme die nikotinfreien elektronischen Zigaretten, elektronische Shishas sowie herkömmliche Wasserpfeifen in die Regelung mit einzubeziehen. Denn von allen diesen Produkten würde eine Gesundheitsgefährdung ausgehen.

Eine Forderung die der Einzelsachverständige Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer von der Universität Graz nicht teilte. Mayer plädierte dafür, dass Raucher zum Umstieg auf E-Zigaretten motiviert werden müssen. „E-Zigaretten sind Genussmittel, die Rauchern den Ausstieg aus der Inhalation von Schadstoffen ermöglichen“, sagte er in der Anhörung. Er kritisierte, dass die Bevölkerung durch eine mögliche Schädlichkeit unnötig verunsichert werde. Die gesundheitlichen Vorteile würden überwiegen. (eis/22.02.2016)

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