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Recht

Menschenhandel soll besser geahndet werden

Mit einem Strick gefesselte Hände

Um Menschenhandel besser bekämpfen zu können, soll das Strafgesetzbuch erweitert werden. (pa/Bildagentur-online)

Über einen erweiterten strafrechtlichen Schutz vor Menschenhändlern debattiert der Bundestag am Donnerstag, 2. Juni 2016, ab 10.05 Uhr. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4613), der eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Menschenhandel umsetzen soll, wird in erster Lesung eine Stunde lang beraten. Während bisher nur Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft sowie zur sexuellen Ausbeutung strafbar ist, soll der Tatbestand künftig auch erfüllt sein, wenn Menschen ins Land gebracht werden, um sie zu strafbaren Handlungen oder zum Betteln zu zwingen oder um ihnen Organe zu entnehmen.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. 

Härtere Strafen bei Ausbeutung Minderjähriger

Eine Strafverschärfung sieht der Gesetzentwurf vor, wenn das Opfer unter 18 Jahren alt ist oder das Leben des Opfers grob fahrlässig gefährdet wird. Diese Änderung soll für alle einschlägigen Paragrafen des Strafgesetzbuches gelten, nämlich 232 (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung), 233 (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, künftig ergänzt um die Worte „und anderweitiger Ausbeutung“) sowie 233a (Förderung des Menschenhandels).

Die Bundesregierung erklärt in der Begründung, dass sich ihr „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates“ auf die Umsetzung dieser Richtlinie beschränkt. Die Frist dafür war eigentlich schon am 6. April 2013, also während der letzten Legislaturperiode, abgelaufen.

Umfassendere Reform angekündigt

Einen Auftrag der Koalitionsvereinbarung zu umfassenderen Maßnahmen gegen den Menschenschmuggel will die Bundesregierung mit einem weiteren Gesetzentwurf noch in der laufenden Legislaturperiode umsetzen, kündigt sie im vorliegenden Gesetzentwurf an.

Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, dass zur Umsetzung der EU-Richtlinie auch eine verlängerte Verjährungsfrist beim Menschenhandel mit Minderjährigen erforderlich sei. Dies bestreitet die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung. (pst/19.05.2016)

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